Neues Gesetz über die Public Corporate Governance
Im Kanton Bern soll es ein neues Gesetz für Institutionen geben, die ausserhalb der Verwaltung kantonale Aufgaben übernehmen. Dazu zählen beispielsweise die BKW, die BLS und die BEKB, an denen der Kanton beteiligt ist. Bisher bestehen Richtlinien, die diese Beteiligungen an Unternehmen regeln. Neu sollen diese Bestimmungen auf Gesetzesebene festgehalten werden, erklärt die Finanzdirektorin des Kantons Bern, Astrid Bärtschi. Im Grossen Rat wurden einige Vorstösse dazu eingereicht, die ein Gesetz fordern. Im Berner Parlament wurde in den vergangenen Jahren immer wieder über die Beteiligung des Kantons an Unternehmen diskutiert und darüber, wie diese geregelt werden soll.
Was das neue Gesetz beinhaltet
Der Gesetzesentwurf regelt, unter welchen Voraussetzungen der Kanton Bern „andere Träger öffentlicher Aufgaben” errichtet oder sich an solchen beteiligt. Er legt auch fest, unter welchen Voraussetzungen sich der Kanton Bern zur Wahrung des öffentlichen Interesses an Institutionen beteiligt. Zudem legt der Erlass die Instrumente (z. B. Eignerstrategien, Aufsichtskonzepte, Controllinggespräche, Reportings) fest, mit welchen der Regierungsrat die Steuerung und die Aufsicht der einzelnen ausgelagerten Institutionen ausübt. Weiter wird im Gesetz festgehalten, was die Oberaufsicht des Grossen Rates umfasst. In der Eigentümerstrategie legt der Kanton seine Absichten dar und begründet, warum er sich an einem Unternehmen beteiligt.
Das neue Gesetz orientiert sich an den bisher geltenden Richtlinien, so Finanzdirektorin Astrid Bärtschi. Der Gesetzesentwurf geht nun bis zum 20. Mai in die Vernehmlassung.
(text:pmud&pd/bild:unsplash)