Interlaken schaut bei Zweitwohnungen genauer hin
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(03:02)
Die Gemeinde Interlaken informiert künftig quartalsweise über den Zweitwohnungsanteil sowie über laufende Baupolizeiverfahren im Zusammenhang mit touristischen Nutzungen, wie in einer Mitteilung steht. Aktuell liegt der Zweitwohnungsanteil in Interlaken bei 14,9 Prozent, während gleichzeitig 38 Fälle von touristisch genutzten Wohnungen von der Interlakner Bauverwaltung untersucht werden.
Interlaken profitiere als international stark frequentierte Tourismusdestination wirtschaftlich vom hohen Gästeaufkommen, sehe sich jedoch aufgrund der zunehmenden Kurzzeitvermietungen über Plattformen wie Airbnb mit neuen Herausforderungen konfrontiert. Zur Sicherung des Wohnraums für die einheimische Bevölkerung seien bereits verschiedene Massnahmen umgesetzt worden. So gelte seit 2021 in den Zentrums- und Mischzonen bei Neu- und Erweiterungsbauten ein Erstwohnungsanteil; ergänzt werde dieser durch ein Verbot der kurzzeitigen Vermietung ganzer Wohnungen in den Wohnzonen.
Zudem führe die Gemeinde das Gebäude- und Wohnungsregister systematisch nach und gehe gezielt gegen widerrechtliche Nutzungen vor. In Zusammenarbeit mit den Nachbargemeinden sei ausserdem eine einheitliche Kurtaxenregelung eingeführt worden, die auch eine Kennzeichnung touristisch genutzter Gebäude vorsehe.
Weitere Regulierungen befänden sich in Prüfung. Eine eingereichte Gemeindeinitiative zur stärkeren Einschränkung von Airbnb-Angeboten werde derzeit rechtlich abgeklärt. Parallel dazu erarbeite die Gemeindeverwaltung im Rahmen der laufenden Ortsplanungsrevision zusätzliche Massnahmen zum Schutz von Erstwohnungen.
(text:pmu/pd/bild:csc)