13 Mai 2021

Zweitwohnungsgesetz soll revidiert werden

Die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete SAB ist der Überzeugung, dass die Zweitwohnungsgesetzgebung jetzt revidiert werden muss. Die Zweitwohnungs­gesetzgebung hat zu unerwünschten Nebeneffekten geführt, die so nicht beabsichtigt waren. Diese Effekte müssen durch eine Revision des Zweitwohnungsgesetzes beseitigt werden. Wie vom Bundesrat vorgeschlagen, müssen zudem kurzfristig Verbesserungen in der Vollzugspraxis umgesetzt werden.

Der Bundesrat hat heute die Wirkungsanalyse zur Zweitwohnungs­gesetzgebung zur Kenntnis genommen und entschieden, vorerst auf Gesetzesanpassungen zu verzichten. Der Bundesrat will einige Anpassungen in der Vollzugspraxis vornehmen und in vier Jahren eine weitere Wirkungsanalyse durchführen, bevor er über weitere Schritte entscheidet. Die SAB war an der Erarbeitung der Wirkungsanalysen beteiligt und begrüsst die vorgesehenen Massnahmen für Verbesserungen in der Vollzugspraxis. Im Unterschied zum Bundesrat ist die SAB jedoch dezidiert der Auffassung, dass die Gesetzgebung bereits jetzt angepasst werden muss.

Seit der Annahme der Zweitwohnungsinitiative im Jahr 2012 und dem Inkrafttreten des Zweitwohnungsgesetzes im Jahr 2016 ist eine genügend lange Zeit verstrichen, um die Wirkungen aufzeigen zu können. Die während dieser Zeit gesammelten Erfahrungen zeigen eindeutig, dass die Zweitwohnungsgesetzgebung Konstruktionsfehler aufweist, die so vom Schweizer Stimmvolk nicht beabsichtigt waren. Diese Konstruktionsfehler müssen behoben werden. Die Konstruktionsfehler sind teilweise dem politischen Kompromiss geschuldet, welcher bei der Beratung des Zweitwohnungsgesetzes im Parlament gefällt wurde. Zudem haben sich seit der Ausarbeitung des Gesetzes in der Praxis immer wieder neue Fragen gestellt, die damals noch nicht bekannt waren. Ferner hat das Bundesgericht mit seiner Rechtsprechung in der Tendenz die Praxis laufend verschärft.

(text:pd/bild:unsplash)