24 März 2021

Wimmis: Gemeinde stellt Überbrückungkapital zur Verfügung

Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe profitieren von grosszügigen Kurzarbeitsentschädigungen – jedenfalls theoretisch. In der Praxis verzögert sich die Auszahlung teilweise über Monate, was die Liquidität gefährden kann. Der Gemeinderat will in solchen Fällen ab sofort helfen.

Die Coronakrise „feiert“ in diesen Tagen das 1-Jahresjubiläum. Vor einem Jahr wurden die meisten Dienstleistungsbetriebe von einem Tag auf den anderen geschlossen. Die Unsicherheit war allgemein sehr gross. Der Gemeinderat Wimmis hat damals mit einer Gutscheinaktion den am stärksten betroffenen Betrieben kurzfristig zu helfen versucht. So konnten bis Mitte April 2020 über 115‘000 Franken ausbezahlt werden.

Ein Jahr später sind die Sorgen für das Gewerbe nicht verschwunden, ganz im Gegenteil. Mit der grosszügigen Kurzarbeitsentschädigung wäre die Zahlung der Löhne eigentlich in allen Betrieben gesichert. Doch erreichten den Gemeinderat in letzter Zeit Meldungen, dass sich die Auszahlung der Kurzarbeitsentschädigungen teils über Monate verzögert. Dies trotz rechtzeitiger und vollständiger Einreichung der entsprechenden Abrechnungen. Das kann wegen der ohnehin angespannten Lage bei Betrieben zu einem Liquiditätsengpass führen, den sie nichts selbst verschuldet haben.

Es ist für den Gemeinderat nicht verständlich, warum sich die Auszahlungen derart verzögern und dadurch der Verlust von Betrieben und Arbeitsplätzen wissentlich in Kauf genommen wird. Besonders störend ist, dass die nötigen Mittel beim Bund bewilligt und beim Kanton verfügbar sind, alle formellen Voraussetzungen erfüllt sind, das Geld aber dennoch nicht fristgerecht bis zu den Betrieben gelangt.

Die Vermutung liegt nahe, dass es an den fehlenden administrativen Kapazitäten für die Auszahlung liegt. Bei den zuständigen Stellen eine Änderung zu erwirken, ist vermutlich nicht zielführend, und vor allem nicht innert nötiger Frist machbar.

Der Gemeinderat hat daher beschlossen, lokale Betriebe im Rahmen der gemeindeeigenen Möglichkeiten zu unterstützen. Dies soll in Form einer zinslosen Bevorschussung von zugesicherten Kurzarbeitsentschädigungen erfolgen. Dafür stellt die Gemeinde insgesamt 150‘000 Franken zur Verfügung, was der einmaligen Ausgabekompetenz des Gemeinderates entspricht. Die maximale Bevorschuss pro Betrieb beträgt 30‘000 Franken.

Die Bevorschussung durch die Gemeinde ist an folgende Bedingungen geknüpft:

–    Betrieb hat Sitz in der Gemeinde Wimmis und besteht seit mindestens 3 Jahren

–    Betrieb hat keine Konkurse oder Verlustscheine aus den letzten 3 Jahren

–    Letzte vorhandene Jahresrechnung weist positive Eckwerte aus (Gewinn, Eigenkapital)

–    Die Bevorschussung wird zinsfrei gewährt und ist innert 10 Tagen zurück zu erstatten, sobald die Kurzarbeitsentschädigung bei den Betrieben eingeht.

–    Bei juristischen Personen haben die Geschäftsführer bzw. Inhaber zusätzlich eine persönliche Rückerstattungspflicht über den gesamten Vorschuss zu bestätigen

Betriebe, welche von diesem Angebot Gebrauch machen wollen, können sich an die Gemeindeverwaltung wenden. Die Prüfung der Gesuche erfolgt durch den Ressortleiter Finanzen und den Gemeindeverwalter. Die Regelung gilt ab sofort.

(text:pd/bild:archiv)