18 Mai 2021

Wanderer:innen und Mountainbiker:innen kommen sich vermehrt in die Quere

Bereits vor Corona war die Tendenz klar erkennbar: Wandern und auch Mountainbiken wird immer beliebter. Dass durch die Pandemie sehr viele andere Aktivitäten nur eingeschränkt oder gar nicht mehr möglich waren hat diese Tendenz nur beschläunigt. Denn anders als vieles Andere war das Wandern und Mountainbiken, weil unter freiem Himmel, jederzeit möglich.

So sind sich also in den letzten Jahren und eben besonders auch wieder im letzten Jahre vermehrt Wanderer:innen und Mountainbiker:innen in die Quere gekommen. Es ist eine schwierige Herausforderung, die Lösung für das Problem zu finden, dass die beiden Parteien so gut es geht aneinander vorbeikommen.

Es geht nicht, dass die Wanderwege einfach etwas breiter und entsprechen sicherer gestaltet werden. Denn es steht ein uraltes Gesetz im Weg, das den Fahrrädern verbietet, auf Wegen zu fahren, die nicht für sie gedacht sind. Dazu kommt, dass auch im Fuss- und Wanderweg-Gesetz ein ähnlicher Artikel steht. Laut dem dürfen Wanderwege nicht übermässig durch andern Verkehr beeinträchtigt werden.

Jedoch kann man mit diesem Gesetz arbeiten, man kann dieses erweitern und im Anschluss mit einer guten Analyse eine Co-Existenz zweischen Wandern und Mountainbiken schaffen.

Zuständig für diese Analyse sind die Gemeinden und Regionen, in welchen solche betroffene Wanderwege verlaufen. Damit diese wissen, wonach sie diese Analyse durchführen müssen, hat der Kanton eine Kriterien-Liste erstellt. Alle diese Informationen hat Radio in einem Gespräch mit dem Kreisoberingenieur vom Berner Oberland Markus Wyss erhalten.

Zudem sei im Moment eine Gesetzesänderung im Gange, worüber im Moment jedoch keine Auskunft von Seiten Markus Wyss gegeben werden kann.

 

(text:ye/bild:pixabay)