8 Juni 2021

Virtuelle Regierungsratssitzung sollen künftig möglich sein

Die Berner Regierung darf Beschlüsse auch künftig per Telefon-, Videokonferenz oder auf dem Zirkularweg fällen, «wenn die Umstände es erfordern». Der Grosse Rat hat am Dienstag mit einer Anpassung im Organisationsgesetz dafür die gesetzliche Grundlage geschaffen.

Das Parlament stimmte der unbestrittenen Revision in einer Lesung einstimmig zu. Damit gilt die Möglichkeit von virtuellen Verhandlungen oder Zirkulationsbeschlüssen der Regierung auch über die Coronakrise hinaus.

Während der Epidemie war dies in einer befristeten Notverordnung geregelt worden. Diese lief am 20. März aus. Die Gesetzesänderung tritt deshalb rückwirkend per 1. März in Kraft.

Wie bisher müssen für eine gültige Verhandlung mindestens vier Regierungsmitglieder teilnehmen. Für einen gültigen Beschluss braucht es die Stimmen von mindestens drei Mitgliedern. Stimmenthaltung ist nicht zulässig.

Neu werden dringliche Präsidialentscheide dem übrigen Gremium nur noch zur Kenntnisnahme unterbreitet – nicht mehr wie bisher zur nachträglichen Genehmigung.

(text:sda/bild:zvg)