22 Oktober 2021

Verlängerung des CO2-Reduktionsziels nimmt nächste Hürde

Die unbestrittenen Massnahmen im geltenden CO2-Gesetz von 2011 sollen Ende des Jahres nicht auslaufen, sondern fortgeführt werden. Ebenfalls das Reduktionsziel. Nach dem Nationalrat hat auch die zuständige Kommission des Ständerats einem Übergangsgesetz zugestimmt.

Nach dem Nein des Stimmvolks zum neuen CO2-Gesetz im Juni laufen unbestrittene Massnahmen im geltenden CO2-Gesetz Ende Jahr aus. Um dies zu verhindern, hat der Nationalrat in der Herbstsession ein Übergangsgesetz verabschiedet, das so lange gelten soll, bis Ende 2024 ein neues CO2-Gesetz in Kraft tritt.

Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerats (Urek-S) hat den Verlängerungen in der Gesamtabstimmung einstimmig ebenfalls zugestimmt, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten.

Zu den unbestrittenen Massnahmen, die Ende Jahr auslaufen würden, zählen zum Beispiel Verminderungsverpflichtungen. Mit dieser Regelung können Unternehmen bestimmter Branchen die CO2-Abgabe zurückerstattet erhalten, wenn sie sich verpflichten, ihre Emissionen zu reduzieren.

Auslaufen würde Ende Jahr auch das Reduktionsziel. Die Parlamentsvorlage sieht vor, dass die Schweiz von 2022 bis Ende 2024 ihre Treibhausgasemissionen um weitere 1,5 Prozent pro Jahr gegenüber 1990 vermindern soll.

Der Nationalrat sprach sich für die Fortführung des Status quo aus und wies sämtliche Anträge ab, die entweder eine Verschärfung oder eine Entschärfung der Vorlage verlangten. Diesen Entscheiden ist die Ständeratskommission nun gefolgt.

Die Ständeratskommission weicht nur in einem Punkt vom Nationalrat ab: Sie will nicht, dass auf Gesetzesstufe definiert wird, dass im Bereich der Zielvereinbarungen die Leistungsaufträge mit den bestehenden Agenturen verlängert werden müssen. Die Kommission betont, dass das aktuelle System auch ohne diese „beschaffungsrechtlich problematische Bestimmung“ bis Ende 2024 Bestand haben werde.

(text:sda/bild:pixabay)