9 Dezember 2021

Verkehrsfluss in der Thuner Innenstadt soll verbessert werden

Ab dem 13. Dezember setzt die Stadt Thun im Bereich Grabenstrasse/Marktgasse verschiedene Sofortmassnahmen um, die auch den Verkehrsfluss am rechten Thunerseeufer verbessern sollen. Damit werden die Sofortmassnahmen des Kantons unterstützt. Doch ausgerechnet Oberhofen spricht sich gegen die Massnahmen aus.

Die Delegierten des Runden Tisches des Verkehrsforums zum Thuner Innenstadtverkehr haben im November 2021 verschiedene Sofortmassnahmen zur Stauverminderung am rechten Thunerseeufer empfohlen. Seit dem 6. Dezember setzt der Kanton Bern erste Massnahmen um. Der Thuner Gemeinderat unterstützt dies. Ergänzend zum Kanton setzt die Stadt Thun ab dem 13. Dezember eigene Massnahmen um, die den Rückstau von der Grabenstrasse in den Berntorplatz und weiter Richtung Lauitorkreisel/Hofstettenstrasse reduzieren bzw. verhindern sollen.

Heute kommt es bei der Bushaltestelle in der Marktgasse (beim Coop Kyburg) hinter den haltenden Bussen häufig und über längere Zeit zu Staus in der Schwäbisgasse und der Grabenstrasse. Es sind regelmässig Rückstaus bis in den Berntorplatz zu verzeichnen. Ab Montag, 13. Dezember werden nun Verkehrsdienste die Autos, Motorräder und Velos – mit Rücksicht auf den Fussverkehr – neben den Bussen vorbei leiten und so den Abfluss verbessern. Abgestimmt auf die Zeitfenster der kantonalen Massnahmen erfolgen die Verkehrsregelungen an Werktagen und Samstagen von 15 bis 18 Uhr. Vor Weihnachten und in der Altjahreswoche werden die Einsätze bei Bedarf erweitert.

Eine weitere Massnahme ist an der Kreuzung Grabenstrasse/Schwäbisgasse geplant, wo es heute aufgrund des angewandten Reissverschlusssystems ebenfalls zu Rückstaus auf den Berntorplatz kommt. Um den Verkehr von der Berntorstrasse in Richtung Grabenstrasse/Schwäbisgasse zu bevorzugen, wird die Lichtsignalanlage mit einer Stauerkennung ergänzt. Im Fall eines Rückstaus wird der Verkehr aus der Richtung Schwäbis/Kyburgstrasse gestoppt und danach nur noch dosiert durchgelassen. Velofahrende dürfen die Ampel passieren, für sie gilt die signalisierte «Kein Vortritts»-Regelung. Sobald sich die Stausituation entspannt, schaltet die Lichtsignalanlage wieder in den heutigen Normal-/Busbevorzugungsbetrieb. Die Anmeldung der nahenden Busse an der Ampelanlage bleibt in allen Betriebszuständen aktiv.

Das Tiefbauamt überwacht die Verkehrssituation laufend und prüft bei Bedarf weitere Massnahmen. Wie die Sofortmassnahmen des Kantons sind auch jene der Stadt Thun vorerst temporär, die Umsetzung läuft bis Ende März 2022. Der Kanton wertet alle Massnahmen in der geplanten einmonatigen Wirkungskontrolle ab Ende Februar 2022 aus.

Im Rahmen des Forumsprozesses wurden auch die Kriterien festgelegt, nach denen die Wirkung der Sofortmassnahmen im Frühjahr 2022 beurteilt werden sollen. Die Massnahmen gelten dann als erfolgreich, wenn die Reisezeiten auf der Hofstettenstrasse stadteinwärts auf das Niveau der vorliegenden Vergleichsmessungen im gleichen Zeitfenster von 2017/2018 zurückgehen. Ein Verkehrsversuch zur Aufhebung des Einbahnregimes kommt erst in Frage, wenn die Sofortmassnahmen eine ungenügende Wirkung zeigen sollten. Der Thuner Gemeinderat und der Oberingenieurkreis I des Kantons Bern haben dies verbindlich schriftlich vereinbart.

Mit Bedauern und Unverständnis nimmt der Thuner Gemeinderat zur Kenntnis, dass die Exekutiven der Gemeinden des rechten Seeufers mehrheitlich auf diese schriftliche Vereinbarung verzichten wollen, wie sie am Runden Tisch in Aussicht genommen worden war. Darin hätte sich die Stadt Thun verbindlich auf die versuchsweise Aufhebung des Einbahnregimes festgelegt, sollten die Sofortmassnahmen nicht die erwartete Wirkung zeigen. Der einseitige Verzicht erstaunt insofern, als dass die Gemeinden des rechten Seeufers einen entsprechenden Verkehrsversuch seit längerem fordern.

Auf Nachfrage von Radio BeO erklärt der Gemeindepräsident von Oberhofen, Philippe Tobler, dass für sie die Sofortmassnahmen keine grossen Erfolgschancen haben, jedoch mit 400’000 Franken die Steuerzahlenden zwangsläufig viel Geld investieren müssen. Dies sei nicht lauter, da mit der Aufhebung des Einbahnregimes eine konstengünstige Variante möglich wäre.

(text:pd&chl/bild:zvg)