29 März 2021

Unterseen: Motion für Nachhaltige Bodenpolitik eingereicht

In Unterseen hat der Kanton Bern vor kurzem ein Stück Bauland verkauft. Konkret ging es um 4’000 Quadratmeter Boden, den der Kanton an eine private Baugesellschaft verkauft hat. Für den Interlakner Grossrat ist dies alles andere als nachhaltig, deswegen hat er eine Motion eingereicht und verlangt, dass der Kanton künftig solchen Boden nur noch im Baurecht abgeben darf.

Was bedeutet im Baurecht abgeben? EInfach erklärt ist es etwas ähnliches, wie wenn der Boden vermietet wird. Der Kanton vermietet den Boden. Die Baufirma darf auf diesem Boden aber machen was sie will, quasi als wäre sie Eigentümer. Diese Verträge sind meist auf 99 Jahre beschränkt. Nach Ablauf dieser Frist wird erneut analysiert, wie das Land in Zukunft genutzt werden soll. Der Kanton hätte also nach einiger Zeit wieder das Sagen auf diesem Boden.

Der Regierungsrat hat geantwortet und erwähnt, dass der Kanton grundsäzlich „nur in Liegenschaften, die für die Erfüllung seiner Kernaufgaben notwendig sind“ investiert. Diese Aussage kann Urs Graf nicht nachvollziehen, denn es sei nie seine Absicht gewesen, dass der Kanton selber in diese Liegenschaften investieren soll. Und noch viel weniger, dass er diese verwalten soll. Er wollte einzig, dass der Kanton in Besitz des Bodens bleibt.

Der Regierungsrat hat die Motion trotzdem zur Annahme vorgeschlagen und will sie aber direkt abschreiben, weil er meint, dass diese Thematik bereits abgehandelt ist. Wie Urs Graf darauf reagiert und was er mit seiner Motion macht, weiss er noch nicht.

(text:ye/bild:archiv