13 Dezember 2021

UBS in Frankreich zu Zahlung von 1,8 Milliarden Euro verurteilt

Die Grossbank UBS ist im Steuerstreit mit Frankreich auch in zweiter Instanz verurteilt worden. Allerdings hat das Berufungsgericht eine deutlich tiefere Strafe verhängt, und die Bank kommt damit eindeutig glimpflicher davon als nach dem ersten Urteil befürchtet.

Ob die UBS das Urteil weiterziehen wird, ist noch nicht entschieden. Die UBS wurde am Montag wegen unerlaubter Geldgeschäfte und der Beihilfe zur Geldwäsche schuldig gesprochen. Der „Cour d’appel“ in Paris verlangt eine Zahlung von insgesamt 1,8 Milliarden Euro. Darin enthalten ist eine Geldstrafe in der Höhe von 1 Milliarde Euro und die Zahlung von 800 Millionen Euro Schadensersatz an den französischen Staat.

In erster Instanz war die Bank im Februar 2019 zu einer Zahlung von insgesamt 4,5 Milliarden Euro verurteilt worden, darin waren ebenfalls 800 Millionen Schadenersatz enthalten. Bereits 2014 hatte die UBS eine Kaution von 1,1 Milliarden Euro hinterlegen müssen, und zurückgestellt hat sie in ihren Büchern für den Steuerfall in Frankreich 450 Millionen Euro.

Am Montag wurden ausserdem vier der sechs angeklagten früheren UBS-Mitarbeiter zu Strafen von bis zu einem Jahr auf Bewährung und zu 300’000 Euro Geldstrafe verurteilt.

Die UBS werde die Entscheidung prüfen und alle Optionen in Betracht ziehen – einschliesslich der Berufung, hiess es in einer Mitteilung der Bank vom Montagnachmittag. „Die Entscheidung des Gerichts ist schwer zu verstehen“, sagte zuvor der Anwalt Hervé Temime, welcher die UBS vertritt, in Paris.

Die Bank wolle nun schnell über ihr weiteres Vorgehen entscheiden. Die finanziellen Auswirkungen fielen zwar um 2,7 Milliarden Euro geringer aus. Aber unter dem Strich handle es sich um eine Verurteilung, weshalb man darüber nachdenken werde, den Fall ans Kassationsgericht weiterzuziehen, heisst es bei der UBS.

Die UBS habe jetzt fünf Arbeitstage Zeit zu entscheiden, ob sie das Urteil weiterziehen will oder nicht, sagte Vontobel-Analyst Andreas Venditti im Video-Interview mit der Nachrichtenagentur AWP. Die nächste Instanz wäre dann der Kassationsgerichtshof.

Sollte das oberste Gericht Frankreichs am Urteil materiell etwas zu bemängeln haben, dann würde dieses den Fall laut Venditti wieder an das Appellationsgericht zurücksenden. „Das ganze würde dann nochmals aufgerollt werden – also wir sprechen hier wahrscheinlich eher von Jahren.“

Dem Institut und einigen früheren Mitarbeitern wird vorgeworfen, Steuerflüchtlingen aus Frankreich zwischen 2004 und 2012 systematisch geholfen zu haben, Geld in der Schweiz zu verstecken. „Illegale Bankwerbung“ und „durch Steuerbetrug verschlimmerte Geldwäsche“ lautete das Verdikt des Pariser Strafgerichts 2019.

Die UBS hatte die Anschuldigungen allerdings zurückgewiesen und auf Freispruch plädiert. Der Berufungsprozess selbst ging bereits im März 2021 über die Bühne. In zweiter Instanz hatte die Anklage eine Zahlung von insgesamt mindestens 3 Milliarden Euro beantragt – also bereits klar weniger als die 4,5 Milliarden aus dem Urteil in erster Instanz.

Einfluss auf diesen Antrag dürfte ein Leiturteil des Kassationshofs in Paris vom September 2019 gehabt haben. Die Richter hatten seinerzeit entschieden, dass französische Gerichte Bussen wegen Steuerbetrug auf Basis der tatsächlich hinterzogenen Steuern berechnen sollen und nicht auf Basis der hinterzogenen Vermögen.

An der Börse schloss die UBS-Aktie am Montag leicht im Minus, und damit im Einklang mit dem Gesamtmarkt. Dies nachdem sie kurz nach dem Urteil vorübergehend um knapp 3 Prozent angesprungen war. Unter Händlern hiess es dazu, die Zahlung liege zwar deutlich unter dem ursprünglichen Betrag. Allerdings hätten die meisten Akteure bereits eine deutlich tiefere Busse erwartet, entsprechend halte sich der positive Überraschungseffekt in Grenzen.

(text:sda/bild:unsplash)