12 Februar 2021

Trickbetrügerin in Bern zu Freiheitsstrafe verurteilt

Das Wirtschaftsstrafgericht in Bern hat am Freitag eine Frau wegen Trickbetrugs zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 36 Monaten verurteilt. Die Frau soll zusammen mit unbekannten Mittätern Seniorinnen um ihr Erspartes betrogen haben.

Die mutmasslich aus der Türkei operierende Bande ging immer nach der gleichen Masche vor. Mitglieder riefen ältere Seniorinnen an und gaben sich als Polizisten oder Staatsanwälte aus. Sie machten den Seniorinnen weis, ihr Vermögen sei bedroht und sie sollten es zum Schutz oder zur Aufklärung des Falls der Polizei übergeben.

So gelang es ihnen, die unter Druck gesetzten Seniorinnen in die Falle zu locken. Die Anklage ging am Freitag von einer Deliktsumme von rund 300’000 Franken aus. Es handelt sich um den bislang grössten solchen Fall im Kanton Bern.

Die Angeklagte war aus Sicht des Gerichts kein kleines Rädchen im System, sondern ein wichtiger Teil des Betrugskonstrukts. Sie habe es auf schnelles Geld abgesehen und egoistisch gehandelt.

Die Frau holte jeweils das in Briefkästen, auf Friedhöfen oder anderswo deponierte Geld ab und leitete es an die Hintermänner weiter.

Die Angeschuldigte sah sich am Freitag vor Gericht eher als Opfer denn als Täterin. Sie habe nicht gewusst, dass das Geld, das sie in der Schweiz an den ihr mitgeteilten Adressen abholte, von betrogenen Seniorinnen stammte, beteuerte sie. Sie sei von den Hintermännern dieses Betrugskonstrukts ebenso hintergangen worden wie die Opfer.

Doch das nahm ihr das Gericht nicht ab. Die Frau habe durchaus gewusst, worauf sie sich eingelassen habe oder habe einen kriminellen Hintergrund des Geschäfts zumindest in Kauf genommen.

Die Vorsitzende des Wirtschaftsstrafgerichts verwies in der Urteilsbegründung unter anderem auf den Umstand, dass die Angeklagte nur sehr zögerlich Fakten eingestanden und immer wieder verschiedene Varianten zu Protokoll gegeben habe. Wäre sie selber Opfer gewesen, hätte sie das kaum getan, sondern wäre an einer Aufklärung des Falls interessiert gewesen.

Innert vier Monaten sei sie dreimal für mehrere Wochen in die Schweiz gereist, um Geld einzusammeln. Bei den von den Seniorinnen deponierten Geldern ging es um Beträge von einigen tausend Franken bis zu mehreren zehntausend Franken.

Das Wirtschaftsstrafgericht verurteilte die Angeklagte wegen mehrfachen gewerbsmässigen Betrugs und Geldwäscherei zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 36 Monaten.18 Monate davon sind zu vollziehen. Für eine teilbedingte Strafe sprach für das Gericht der Umstand, dass die Angeklagte keine Vorstrafen aufwies. Die Frau befindet sich im vorzeitigen Strafvollzug.

Darüber hinaus sprach das Gericht auch eine bedingte Geldstrafe und einen Landesverweis von sieben Jahren aus.

Mit diesem Urteil bewegt sich das Gericht tendenziell auf der Linie des Staatsanwalts. Dieser hatte eine Freiheitsstrafe von 42 Monaten verlangt.

Ganz anders der Verteidiger: Er verlangte in allen Punkten einen Freispruch. Seine Mandantin habe nicht gewusst, worauf sie sich da eingelassen habe, argumentierte er. Die Frau sei auf der alleruntersten Stufe des Betrugskonstrukts gestanden und von den Hintermännern ihrerseits hintergangen worden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann noch an die nächsthöhere Instanz weitergezogen werden.

Immer wieder fallen Seniorinnen und Senioren in der Schweiz auf Telefontrickbetrüger herein. Die Berner Kantonspolizei warnt denn auch regelmässig vor „falschen Polizisten“ und gibt Verhaltenstipps für den Verdachtsfall ab.

(SDA/Bild: Unsplash)