16 Februar 2021

Tiefere Managerlöhne bei kantonsnahen Betrieben gefordert

Der Regierungsrat soll sich für eine generelle Senkung der Vergütungen an Geschäftsleitungs- und Verwaltungsratsmitglieder von kantonalen Beteiligungsgesellschaften einsetzen. Dies fordert die Geschäftsprüfungskommission (GPK) des Grossen Rates. Eine entsprechende Planungserklärung hat sie heute Dienstag veröffentlicht.

Auslöser für die Diskussion war der Geschäftsbericht 2018 der BKW inklusive dem Vergütungsbericht und der Orientierung über den Lohnanstieg der CEO der BKW AG.

Das Parlament bestellte darauf beim Regierungsrat einen Bericht, der im vergangenen November publiziert wurde. Der Regierungsrat forderte die staatsnahen Betriebe darin zur Zurückhaltung bei den Cheflöhnen auf.

Zugleich machte er deutlich, dass er «marktorientierte» Vergütungen für die Führungsorgane durchaus für angemessen halte. Die Einführung einer fixen Obergrenze für Cheflöhne lehnte er ab.

Der Geschäftsprüfungskommission geht das zu wenig weit, wie sie am Dienstag deutlich machte. Ihrer Meinung nach reicht es nicht, von den staatsnahen Betrieben Zurückhaltung zu erwarten. Konkret sollten sich die Vergütungen am Durchschnitt in der jeweiligen Branche orientieren.

Mit Kritik an der Berner Regierung hält die GPK nicht zurück: Das Thema «Nebenbeschäftigungen von Geschäftsleitungsmitgliedern» werde darin ausgeblendet. Auch hier sei der Regierungsrat gefordert: Er sollte sich dafür einsetzen, dass die Verwaltungsräte entsprechende Regelungen festlegten.

Das Kantonsparlament wird in der Frühlingssession im März über die Forderung befinden. Der Grosse Rat wird sich dannzumal mit einem Bericht der Regierung zum Thema befassen.