15 März 2021

Thun: Vernehmlassung zur Abschaffung der Spez.-Sek

Der Stadtrat beauftragte den Gemeinderat mit einer Motion, den Prozess zur Abschaffung der Spezial-Sekundarklassen auf der Thuner Oberstufe einzuleiten. Um die Grundlagen für die künftige Organisation zu schaffen, führt der Gemeinderat eine Vernehmlassung unter den Akteurinnen und Akteuren des Bildungsbereichs durch.

Seit dem Schuljahr 2017/2018 besuchen alle Schülerinnen und Schüler im deutschsprachigen Teil des Kantons Bern den vierjährigen gymnasialen Bildungsgang ausschliesslich am Gymnasium. Der Besuch des ersten «Gymer-Jahres» an einer Sekundarschule, der ehemaligen Quarta, ist nicht mehr möglich. In Thun machte man sich in diesem Zusammenhang schon zwei Jahre vorher Gedanken zur künftigen Organisation der Oberstufe (Sek I). Im Zentrum stand dabei die Frage, ob die Unterteilung in drei Niveaus (Real, Sek und Spez. -Sek.) mit der neuen Regelung noch sinnvoll ist (vgl. Infobox). Auch der Stadtrat befasste sich mit diesem Thema. Mit einer knappen Mehrheit überwies er im November 2020 die Motion 3/2020 und erteilte dem Gemeinderat damit den Auftrag, mit der Streichung des entsprechenden Artikels im Bildungsreglement die Spez.-Sek. abzuschaffen. Der Gemeinderat hat beschlossen, die Akteurinnen und Akteure des Bildungsbereichs in den Prozess zu involvieren und führt von Mitte März bis Mitte April eine breite Vernehmlassung durch.

Basierend auf den Rückmeldungen der Fachleute soll eine Grundlage für die künftige Organisation geschaffen werden. Die Auswertung dient dem Stadtrat als Entscheidungshilfe für die abschliessende Debatte. Die Vernehmlassung nimmt die Ausgestaltung und Organisation der künftigen Thuner Oberstufe in den Fokus. Dabei werden insbesondere auch die Schnittstellen von der Primarstufe in die Sekundarstufe I und jene in die Sekundarstufe II (Berufsschule mit Berufsmaturität I und Gymnasium) beleuchtet. Von besonderem Interesse ist die Meinung der involvierten Lehrpersonen und der Eltern, vertreten durch die Elternräte. Zur Vernehmlassung werden die Stadtratsparteien, die Quartierleiste, die Schulleitungen der Primar- und der Oberstufe, die Schulkommission, die Elternräte, das Gymnasium, die Berufs- und Wirtschaftsschulen, das Schulinspektorat sowie alle Lehrpersonen der Stadt Thun eingeladen.

Die Vernehmlassung wird Ende April abgeschlossen, danach erfolgt die Auswertung durch das Amt für Bildung und Sport. Schliesslich befindet der Gemeinderat über das Geschäft. Im Spätsommer wird die Teilrevision des Bildungsreglements (BiR) dem Stadtrat vorgelegt. Der Beschluss unterliegt dem fakultativen Referendum.

Wird das Geschäft definitiv beschlossen, ist mit einem Systemwechsel auf Beginn des Schuljahres 2022/23 zu rechnen.

(text:pd/bild:beo)