28 Februar 2022

Thun und drei Nachbargemeinden überarbeiten Energieplanung

Die Stadt Thun und die Gemeinden Steffisburg, Heimberg und Uetendorf verfügen seit 2013 über einen gemeinsamen Richtplan Energie. Er koordiniert die Energieversorgung mit der räum-lichen Entwicklung und umfasst sowohl die Strom- wie auch die Wärmeversorgung. Aufgrund veränderter Rahmenbedingungen muss der Richtplan revidiert werden.

Im Jahr 2013 erarbeiteten die Gemeinden Thun, Steffisburg, Heimberg und Uetendorf gemeinsam einen Richtplan. Denn der Kanton Bern schreibt dies den grösseren Gemeinden als Instrument zur räumlichen Energieplanung vor. Der Inhalt des aktuellen Richtplans entspricht teilweise nicht mehr den heutigen Erkenntnissen und übergeordneten gesetzlichen Rahmenbedingungen. Eine Zwischenbilanz der vier Gemeinden zeigte zudem, dass der Anteil erneuerbarer Energieträger im Wärmebereich noch deutlich unter dem anvisierten Soll-Wert gemäss der kantonalen Energiestra-tegie liegt. Um die Energie- und Klimaziele zu erreichen, ist die räumliche Energieplanung wichti-ger denn je. Deswegen haben die Gemeinderäte der vier Gemeinden beschlossen, das Instrument zu überarbeiten.

Der überkommunale Richtplan Energie ist ein behördenverbindliches Instrument und gibt die Leit-linien der Energieplanung für Thun, Steffisburg, Heimberg und Uetendorf vor. Ziel ist es, Raument-wicklung und Energienutzung besser aufeinander abzustimmen, die Energieeffizienz zu erhöhen und erneuerbare Energieträger (Sonne, Wind, Wasser, Umweltwärme, Biomassevergärung, Holz, Nah- und Fernwärme) zu fördern. Der Richtplan zeigt das Potential der erneuerbaren Energiequel-len auf und dient zur räumlichen Koordination von Energienachfrage und Angebot. Er umfasst so-wohl die Strom- wie auch die Wärmeversorgung. Die Richtplankarte und die dazugehörenden Massnahmenblätter definieren die priorisierten, erneuerbaren Energieträger für das ganze Ge-biet. Wobei insbesondere die Wärmeversorgung auf der Richtplankarte dargestellt wird, wie bei-spielsweise der Perimeter des Fernwärmenetztes ausgehend von der KVA in Thun sowie Gebiete zur Grundwassernutzung oder zur Festlegung von kleineren Wärmeverbünden.

Im Rahmen der Revision des Richtplans sollen die Perimeter der einzelnen Energieträger aktuali-siert und das Potential einzelner Energiequellen aufgearbeitet werden, wie beispielsweise der Nutzung von Seewärme. Zusätzlich zur Richtplankarte soll auch eine Wärmeversorgungskarte er-arbeitet werden, die über die Plattform RegioGIS Berner Oberland öffentlich zugänglich sein wird. Die Wärmeversorgungskarte soll im Vergleich zur beständigen Richtplankarte ein dynamisches Instrument sein, das den aktuellen Stand der räumlichen Energieplanungen aufzeigt. Damit dient sie insbesondere Privaten und Planungsbüros als Informationsquelle zur Planung der Wärmever-sorgung im gewünschten Perimeter.

Die Überarbeitung erfolgt in enger Zusammenarbeit mit den lokalen Energieversorgern. Weitere energierelevante Partnerorganisationen werden bei Bedarf beigezogen. Das Verfahren zur Erar-beitung des Richtplans gibt das kantonale Baugesetz vor. Es sieht auch eine öffentliche Mitwir-kung vor. Diese findet voraussichtlich in der ersten Hälfte 2023 statt.

(text:pd/bild:unsplash)