5 Februar 2021

Thun: Stadt ruft auf keine Wildvögel zu füttern

Das Füttern freilebender Vögel ist aus Sicht des Vogel- und Naturschutzes nicht notwendig, sondern sogar schädlich und fördert die Übertragung von Krankheiten. Deshalb ist die Vogelfütterung im Wasser- und Zugvogelreservat zwischen Thun, Hilterfingen und dem Kanderdelta verboten. Die Stadt Thun und der Kanton Bern bitten die Bevölkerung zudem, das Füttern von Wasservögeln und Tauben in der Stadt zu unterlassen.

Um die Bevölkerung auf die Problematik der Vogelfütterung aufmerksam zu machen, lancieren die Abteilung Sicherheit der Stadt Thun und das Amt für Landwirtschaft und Natur des Kantons Bern erneut eine Sensibilisierungskampagne. In Thun machen Schilder entlang des Ufers auf die negativen Folgen der Fütterung aufmerksam. Die Bevölkerung wird darauf hingewiesen, dass das Füttern von Vögeln im Wasser- und Zugvogelreservat verboten ist. Durch das Füttern werden Ansammlungen von Vögeln gefördert. Es besteht die Gefahr, dass sich Krankheiten wie die Vogelgrippe schnell verbreiten.

Das Füttern von Wildvögeln ist auch aus Sicht des Natur- und Tierschutzes bedenklich und sogar schädlich: Die Vögel liefern sich teils kräftezehrende Auseinandersetzungen um das Futter. Die einseitige Ernährung durch Brot kann eine Fehlernährung zur Folge haben. Das grosse Futterangebot führt zudem zu einer übermässigen Vermehrung der Tauben. Die allgemeinen Lebensbedingungen der Vögel werden verschlechtert. Durch die übrig gebliebenen Brotreste und den am Fütterungsort konzentrierten Vogelkot leidet schliesslich auch die Wasserqualität.

Fakt ist: Wildvögel passen sich gut der kalten Jahreszeit an. Wasservögel und Tauben finden auch im Winter genügend Nahrung. Sie brauchen keine Fütterung durch die Menschen.