11 Mai 2021

Thun: Französisch soll für die Einbürgerung genügen

Für Einbürgerungen in der Stadt Thun soll der Sprachnachweis in Französisch genügen. Das fordert eine Motion der SP im Thuner Stadtrat. Nach Gesetz über das Kantons- und Gmeindebürgerrecht sind Gemeinden befugt, neben dem Nachweis von guten mündlichen und schriftlichen Kenntnissen der Amtssprache des Verwaltungskreises, auch entsprechende Kenntnisse der anderen Berner Amtssprache zuzulassen. Mit guten französischen Sprachkenntnissen sei es im bilingualen Kanton Bern kein Problem eine Anstellung zu finden, ist Motionärin Vera Vuille (SP) überzeugt. Sie fordert daher, dass die Stadt Thun den entsprechenden Sprachnachweis in Französisch akzeptiert. Für den Alltag würden elementare Sprachkenntnisse in Deutsch genügen, findet Vuille. Die Anforderungen des Sprachnachweises seien zu hoch. Der Sprachnachweis verlangt mündliech das Niveau B21, was heisst, dass man sich über Alltagsthemen unterhalten kann. Schriftlich werden lediglich elementare Sprachkenntnisse verlangt (Niveau A2).

(text:cs/bild:beo)