7 Februar 2021

Testpflicht für Flugeinreisende und verkürzte Quarantäne ab Montag

In der Schweiz gelten wegen der Corona-Pandemie ab Montag für Reisende aus dem Ausland teils schärfere Bestimmungen. Alle müssen vor Abflug in die Schweiz einen negativen Test vorweisen. Eine Quarantäne darf unter Umständen von zehn auf sieben Tage verkürzt werden.

Der Bundesrat hatte vor anderthalb Wochen entschieden, dass es für die Einreise in die Schweiz per Flugzeug oder aus einem Risikoland ab dem 8. Februar einen negativen PCR-Test braucht. Dieser darf nicht mehr als 72 Stunden zurückliegen. Ausgenommen sind etwa Kinder unter zwölf Jahren.

Zudem werden ab sofort die Daten von fast allen Einreisenden systematisch erfasst, egal ob sie per Flugzeug, Schiff, Bus oder Zug einreisen. Der Bund schaffte dafür ein neues elektronisches Formular. Ausgenommen von der Registrierungspflicht sind Grenzgänger.

Im Umgang mit Quarantänen beschloss die Landesregierung dagegen eine Lockerung. Die zehntägige Quarantäne ab dem letzten Kontakt mit einer infizierten Person oder bei Einreise aus einem Risikogebiet kann neu verkürzt werden. Voraussetzung ist, dass sich die betroffene Person nach sieben Tagen testen lässt und das Resultat negativ ist. Nötig ist zudem eine Zustimmung der zuständigen kantonalen Behörde. Die Testkosten muss die Person selber tragen. Quarantänen gelten auch für Kinder.

Bis zum eigentlichen Ablauf der Quarantäne muss die Person jederzeit eine Gesichtsmaske tragen und den Abstand von 1.5 Metern einhalten, ausser sie hält sich in der eigenen Wohnung oder etwa in einem Hotel auf.

Die Fluggesellschaften rechnen aufgrund der neuen Reiseregeln mit weniger Passagieren. Die Swiss etwa fuhr den Flugbetrieb weiter zurück. In Genf wurde der Flugbetrieb bis Ende Februar auf ein „absolutes Minimum“ reduziert. Auch in Zürich wurden weitere Flüge gestrichen.

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Weniger Reiseverkehr erwartet