16 MĂ€rz 2021

Teilbedingte Freiheitsstrafe Franz A. Zölch

Das Regionalgericht Bern hat den einst renommierten Juristen Franz A. Zölch wegen gewerbsmÀssigen Betrugs zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 30 Monaten verurteilt.

18 Monate davon sind aufgeschoben mit einer Probezeit von drei Jahren, wie der GerichtsprÀsident am Dienstag bei der Urteilseröffnung bekannt gab.

Die erste Gerichtsinstanz sah es als erwiesen an, dass Zölch unter Vorspiegelung falscher Tatsachen bei Bekannten Darlehen aufnahm, die er nicht zurĂŒckbezahlte. Dabei habe er seine Geldgeber arglistig getĂ€uscht. Er habe gewusst, dass er tief im Schuldensumpf stecke und die BetrĂ€ge nicht zurĂŒckzahlen werde.

Dennoch habe er seine Geldgeber glauben lassen, er stecke nur in einem kurzfristigen finanziellen Engpass. Zölch habe auf seine Bekanntheit als Medienrechtler, hoher MilitÀr, Hochschuldozent, Bernburger und Ex-Mann einer RegierungsrÀtin vertraut. Er sei davon ausgegangen, dass ihm die Darlehensgeber blind vertrauten.

Zölchs Verteidiger hatte fĂŒr seinen Mandanten einen Freispruch verlangt. Er sah die Pflicht bei den Geldgebern. Sie hĂ€tten es unterlassen, die von Zölch aufgetischten Geschichten zu hinterfragen und AbklĂ€rungen zu tĂ€tigen. Die GlĂ€ubiger hĂ€tten ihm viel zu leichtfertig vertraut.

Dies sah das Gericht anders. Schliesslich habe es sich bei den GlĂ€ubigern um befreundete Personen gehandelt. Entsprechende AbklĂ€rungen hĂ€tten die Freundschaft belastet, weshalb wohl die meisten um Geld Angegangenen davor zurĂŒckschreckten.

Der Staatsanwalt hatte am Montag eine hĂ€rtere Gangart angeschlagen und eine Freiheitsstrafe von 56 Monaten fĂŒr Zölch gefordert.

In einzelnen Punkten wurde Zölch am Dienstag freigesprochen. In der Mehrheit der FÀlle aber wurde er wegen gewerbsmÀssigen Betrugs respektive Betrugs und Betrugsversuchen schuldig gesprochen.

Einst verkehrte Zölch in den ganz feinen Kreisen. Doch dann kam der Fall aus grosser gesellschaftlicher Höhe. Er steckte tief im Schuldensumpf.

Immer wieder gelang es ihm, seine GlĂ€ubiger hinzuhalten. Zölch, der zunehmend fĂŒr Behörden schwieriger aufzufinden war, liess stets verlauten, er habe nicht mit Arglist gehandelt, sondern sei ĂŒberzeugt gewesen, er könne das Geld zurĂŒckzahlen.

(text:sda/bild:beo)