8 Februar 2021

SWISS passt wegen Testpflicht Online-Check-in Prozess an

Aufgrund der neuen Einreisebestimmungen des Bundes müssen ab heute Montag (8. Februar 2021) alle Fluggäste ab 12 Jahren, welche in die Schweiz einreisen oder in der Schweiz umsteigen (Transit), ein gültiges negatives Covid-19 PCR-Testresultat vorweisen. Dieses darf bei Abflug nicht älter als 72 Stunden sein und wird vom Bodenpersonal beim Check-in oder Gate am Abflugsort geprüft. Zudem müssen alle Kunden, auch jene im Transit, vor Reiseantritt das elektronische Einreiseformular des Bundes ausfüllen.

Aufgrund dieser neuen Bestimmungen passt SWISS ihren Online-Check-in Prozess vorübergehend an. Ab sofort erhalten Kunden beim Online-Einchecken anstelle einer Bordkarte eine Bestätigung übermittelt. Gegen Vorweisen dieser Bestätigung am Check-in Schalter am Flughafen erhalten die Fluggäste ihre Bordkarte ausgehändigt, vorausgesetzt, sie erfüllen die erforderlichen Einreisebestimmungen. Aufgrund dieser neuen Abläufe kann es zu längeren Wartezeiten kommen. Fluggäste werden daher gebeten, sich frühzeitig am Flughafen einzufinden und sich vor ihrer Abreise eingehend über die geltenden Bestimmungen zu informieren.