7 Mai 2021

Steffisburg: Mietzinserlasse bei Gemeindeliegenschaften für betroffene Gewerbebetriebe und Vereine

Im Zusammenhang mit dem Coronavirus befanden sich ein Grossteil des Gewerbes und der Vereine seit Herbst 2020 erneut in einer schwierigen Lage. Auch wenn zwischenzeitlich die Massnahmen gelockert wurden, ist etwa ein Besuch eines Innenraumes in einem Gastronomiebetrieb nach wie vor gestützt auf die übergeordneten Bestimmungen nicht möglich. Aufgrund dieser Tatsache hat der Gemeinderat wie bereits im letzten Jahr Mietzinserlasse für die betroffenen Gewerbetreibe und Vereine, welche in Gemein-deliegenschaften eingemietet sind, beschlossen und einen entsprechenden Nachkredit in der Höhe von CHF 22’534.00 bewilligt. Als Zeitraum für die hier vorliegenden Mietzinserlasse gelten die Monate Okto-ber 2020 bis und mit Februar 2021. Für die Betriebe und Vereine, welche auch ab dem 1. März 2021 noch von den behördlich auferlegten Schliessungen betroffen sind, hat der Gemeinderat im Grundsatz ebenfalls bereits die entsprechenden Mietzinserlasse im Rahmen der gewählten Praxis beschlossen.

(text:pd/bild:beo)