14 März 2021

Steffisburg: Mehrwertabgabe nur bei unüberbauten Baulandreserven

Mit der Revision des Baureglements wurde entschieden bei den Regelbauzonen (Normbauzonen) auf die Ausnützungsziffer zu verzichten.
Da der Verzicht einer Aufzonung gleichkommt, würde dadurch grundsätzlich der Tatbestand der Mehrwertabgabe eintreten. Der Gemeinderat ist allerdings der Meinung, dass dies kaum verhältmnismässig sein würde, da es eine sehr grosse Anzahl von betroffenen Parzellen geben würde.
Darum möchte der Gemeinderat, dass in Steffisburg nur auf unüberbauten Baulandreserven künfitg eine Mehrwertabgabe geltend gemacht werden kann.
Dieses Geschäft kommt am 19. März ins Steffisburger Parlament.