3 Juli 2021

Sind Gebühren vom Strassenverkehrsamt gerechtfertigt?

In einer Motion wird der Regierungsrat vom Kanton Bern beauftragt, die Gebühren vom Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt zu senken. Die Motionäre begründen die Gebührensenkung durch ein Interview mit Preisüberwacher Stefan Meienhans. Grundsätzlich gelten bei den Gebühren das Äquivalenzprinzip. Das heisst, dass die Gebühren nicht höher als die Kosten für die erbrachte Leistung sein dürfen. Im Kanton Bern betreffe der entsprechende Index aber 133. Das heisst, das die Gebühren um 33 Prozent höher ausfallen als die Leistungskosten, so Meienhaus.

In der Antwort vom Regierungsrat verweist dieser darauf, dass die Rechnungen so nicht stimme und die effektiven Kosten höher seien.

Motionärin Anne-Caroline Graber glaubt dem Regierungsrat grundsätzlich, dass die Kosten höher sind als vom Preisüberwacher gerechnet, wie sie gegenüber Radio BeO mitteilt. Es sei für sie jedoch unverständlich, wieso der Regierungsrat nicht die effektiven Zahlen weiterleite. Dieses Kommunikationsproblem führe dazu, dass der Kanton Bern schlechter dastehe, als es eigentlich ist, erklärt Graber weiter.

(text:chl/bild:pixabay)