14 Mai 2021

Sigriswil: Regierungsstatthalter entscheidet gegen Gemeinderat bei Zweitwohnungen

Das Volk müsse über die Änderung entscheiden, die der Sigriswiler Gemeinderat eigenmächtig gefällt hatte, dies entscheidet das zuständige Regierungsstatthalteramt.

Der Gemeinderat wollte einen vernünftigen Ausbau für Zweitwohnungen erlauben. Im Moment ist dieser nur sehr bedingt erlaubt – bei grösseren Umbauten ist der Status als Zweitwohnung gefährdet. Der Gemeinderat wollte die Regelung lockern, beim Regierungsstatthalteramt Thun wurde Beschwerde eingereicht und dieser auch stattgegeben. Eine Baurechtsänderung müsse von der Gemeindeversammlung beschlossen werden, argumentiert das Regierungsstatthalteramt – ob die Gemeinde das Geschäft nun weiterbearbeitet, bleibt im Moment offen.

(text:og/bild:toi)