31 Mai 2021

Seftigen: Neuer Vertrag mit dem Oberstufenzentrum Wattenwil

Der Vertrag aus dem Jahr 2014 mit dem OSZW läuft aus und soll erneuert werden. Das bisherige Kalkulationsmodell mit den Annuitätskosten (Abschreibungen aus den Investitionen in die Schulinfrastruktur) soll bei dieser Gelegenheit überarbeitet und auf eine neue Basis gestellt werden.

In den nächsten 25 Jahren stehen im OSZW Ersatzinvestitionen von rund 12 Mio. Franken an. Wattenwil als Sitzgemeinde wird diese Investitionen tätigen und verantworten, wobei sich die angeschlossenen Gemeinden Seftigen, Gurzelen, Burgistein, Forst-Längenbühl, Pohlern und Blumenstein zweckgebunden und angemessen beteiligen werden.

Bereits jetzt sollen die Weichen für den anstehenden Investitionsbedarf richtiggestellt werden, so dass dannzumal die Mittel verfügbar sind. Über mehrere Besprechungen hinweg entwickelten die Gemeindevertreter ein Modell, welches die genannten Ziele abdeckt, fair und transparent und für alle finanziell tragbar ist. Daraus entstand neben dem „Vertrag über die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern (SuS) im OSZW“ ein Reglement für die Spezialfinanzierung „Werterhalt Liegenschaften OSZW des Verwaltungsvermögens“. Der Vertrag regelt die allgemeinen Rechte und Pflichten der Sitzgemeinde und der Anschlussgemeinden, während das Reglement für die Spezialfinanzierung die Äufnung des Kapitals zur Deckung der Abschreibungskosten beinhaltet. Es ist vorgesehen, dass in Zukunft pro SuS eine Einlage von jährlich Fr. 1’200 geleistet wird. Der Bestand der Spezialfinanzierung ist auf maximal 3 Mio. Franken gedeckelt. Wird dieser Wert erreicht, dann entfällt die Einlage.

Der neue Vertrag geht von einem budgetierten Kostensatz pro SuS von Fr. 3’800 jährlich aus. Er soll per 1. Januar 2022 in Kraft gesetzt werden. Der Vertrag gilt auf unbestimmte Zeit und kann unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwei Jahren gekündigt werden, frühestens per 31. Juli 2024.

Aufgrund der Ausgabenkompetenz ist die Gemeindeversammlung für die Beschlussfassung des Vertrags zuständig. Der Gemeinderat beantragt den Seftiger Stimmberechtigten die Genehmigung des Vertrags. Die Gemeindeversammlung stimmte dem Vetrag deutlich zu.

(text:pd/bild:beo)