25 November 2022

Schweiz übernimmt europäische Drohnenregelung ab 2023

Die Schweiz übernimmt die europäische Drohnenregelung. Die neuen Bestimmungen gelten ab dem 1. Januar 2023. Sie beinhalten neue maximale Flughöhen, Gewichtslimiten, Gebietseinschränkungen sowie Vorschriften zum Schutz der Privatsphäre.

Der schweizerischen Drohnenbranche bringe der mit der Europäischen Union harmonisierte Rechtsrahmen etliche Vorteile, teilte das Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) am Freitag mit. Die europäische Reglementierung setze Sicherheitsstandards für die Herstellung, Zulassung und den Betrieb von Drohnen fest. Neu wird etwa abhängig vom Betriebsrisiko zwischen den drei Kategorien „offen“, „speziell“ und „zulassungspflichtig“ unterschieden.

Alle Fernpilotinnen oder -piloten, die eine Drohne in der offenen Kategorie betreiben möchten, müssen eine Ausbildung absolvieren und ein entsprechendes Zertifikat vorweisen können. Die EU und die Schweiz anerkennen die jeweiligen Zertifikate gegenseitig.

Der Modellflug im Rahmen eines Vereins oder Verbandes ist, wie das Bazl mitteilte, von dieser Neuregelung ausgenommen.

Die Schweiz wird auch die europäische Regulierung zum U-Space anwenden. Dabei handelt es sich laut Bazl um eine Gesamtheit digitaler und automatisierter Funktionen und Prozesse, die in einem definierten Luftraum eingesetzt werden. Mit U-Space soll die steigende Zahl von Flugbewegungen ziviler Drohnen sicher in den Luftraum integriert werden, um ein konfliktfreies Nebeneinander von bemannten und unbemannten Luftfahrtsysteme zu gewährleisten.

(text und bild: keystone-sda)