10 Februar 2021

Regierungsrat befürwortet vier Sonntagsverkäufe

Am 7. März 2021 befinden die Stimmberechtigten im Kanton Bern über eine Anpassung des Gesetzes über Handel und Gewerbe (HGG). Abgestimmt wird über den Hauptantrag und einen Eventualantrag. Der Hauptantrag umfasst zwei Änderungen: Erstens sollen für elektronische Zigaretten und vergleichbare Produkte künftig die gleichen gesetzlichen Vorgaben gelten wie für Zigaretten und herkömmliche Raucherwaren. Zweitens sollen für Verkaufsgeschäfte neu jährlich vier statt zwei bewilligungsfreie Sonntagsverkäufe möglich sein.

Der Regierungsrat unterstützt die Hauptvorlage. Also befürwortet er auch die umstrittenen vier statt zwei bewilligungsfreien Sonntagsverkäufe. «Der Detailhandel steht unter Druck. Insbesondere durch den Onlinehandel und den Einkaufstourismus. Mit vier statt zwei Sonntagsverkäufen pro Jahr soll der Detailhandel gerade in der Adventszeit etwas konkurrenzfähiger sein und zusätzliche Einkünfte generieren können», hält Regierungsrat Christoph Ammann fest. Sonntagsverkäufe sind bei vielen Konsumentinnen und Konsumenten beliebt und entsprechen deren Bedürfnissen. Die Sonntagsarbeit in den Läden ist für die Beschäftigten freiwillig. Sie wird mit einem Lohnzuschlag entschädigt und verlängert die wöchentliche Arbeitszeit nicht.

Da in der Hauptvorlage vor allem die Sonntagsverkäufe umstritten sind und die Anpassung der Regeln für die E- Zigaretten nicht, gibt es den Eventualantrag. Dieser beinhaltet ausschliesslich die weitgehend unbestrittenen neuen Regelungen für elektronische Zigaretten und vergleichbare Produkte. Der Regierungsrat befürwortet auch den Eventualantrag, wie Christoph Ammann heute vor der Presse in Bern bekannt gibt. (pd/msi)