3 Mai 2021

Parteien sagen Ja zum Covid-19-Gesetz – ausser die SVP

Ein überparteiliches Komitee hat am Montag vor einem Nein zum Covid-19-Gesetz gewarnt. Bei einer Ablehnung der Vorlage sei völlig unklar, ob Finanzhilfen rasch wiederaufgenommen werden könnten, hiess es.

Am 13. Juni kommt das Bundesgesetz über die gesetzlichen Grundlagen für Verordnungen des Bundesrats zur Bewältigung der Covid-19-Epidemie (Covid-19-Gesetz)“ zur Abstimmung. SP, FDP, Mitte-Partei, Grüne, Grünliberale und EVP bestreiten den Abstimmungskampf für ein Ja gemeinsam. Die SVP Schweiz hat Stimmfreigabe beschlossen.

„Wir kämpfen seit über einem Jahr mit der grössten Herausforderung seit Jahrzehnten“, sagte Mitte-Präsident und -Nationalrat Gerhard Pfister (ZG) an einer Medienkonferenz in Bern. Das Covid-19-Gesetz sei ein „zentrales Element“ zur Bewältigung dieser Krise.

Das Gesetz habe es ermöglicht, Unternehmen, Arbeitnehmenden und Selbstständigen „möglichst rasch“ zu helfen. Das Gesetz sei „wirkungsvoll“ und „essenziell“, um das Überleben vieler zu sichern. „Ohne das Gesetz gibt es keine Härtefallhilfe und keine Kurzarbeitsentschädigung mehr“, sagte Pfister. Ob und wie diese Hilfen wiederaufgenommen werden könnten, sei völlig unklar.

SP-Co-Präsidentin und Nationalrätin Mattea Meyer (ZH) erinnerte daran, dass der Bundesrat versprochen habe, dass in der Corona-Krise „niemand alleine gelassen wird“. Mit dem Gesetz werde dieses Versprechen eingelöst. „Ökonomische Abfederungsmassnahmen sind der Kern des Covid-19-Gesetzes“, sagte sie. Es gehe nicht um die Frage, wo eine Maske getragen werden müsse – und wo nicht.

„Dass Unmut und Frustration in der Bevölkerung zunehmen, macht mir am meisten Sorgen“, sagte FDP-Fraktionspräsident und -Nationalrat Beat Walti (ZH). „Das halte ich für gefährlich.“ Aber ein Nein zum Covid-19-Gesetz bedeute nicht, dass Einschränkungen aufgehoben würden.

Nationalrätin Regula Rytz (Grüne/BE) warnte, dass ohne das Covid-19-Gesetz zehntausende Menschen in die Sozialhilfe geschickt würden: „Corona-Skeptiker wollen kurz vor dem Ziel den Betroffenen den Boden unter den Füssen wegziehen“, sagte sie.

EVP-Nationalrätin Lilian Studer (BE) erinnerte an die Bedeutung des Gesetzes für die Kulturbranche. Es gehe um viele Betroffene mit kleinen Gagen, die am Existenzminimum leben würden, sagte sie. Im Sport wären ohne finanzielle Unterstützung die Nachwuchs- und die Frauenförderung wohl als Erstes gefährdet.

Auch „die Not der Medienschaffenden“ würde sich ohne die Finanzhilfen „noch verstärken“, sagte Nationalrätin Melanie Mettler (Grünliberale/BE). Dabei seien die Medien seit Jahren mit strukturellen Problemen am Kämpfen.

Um die Folgen der Corona-Krise zu mildern, beschloss der Bundesrat eine Reihe von Massnahmen. Da das Epidemiengesetz nicht für alle der getroffenen Massnahmen eine gesetzliche Grundlage bietet, musste der Bundesrat auf Notrecht zurückgreifen. Dies ist so in der Verfassung vorgesehen.

Solches Notrecht ist jedoch auf sechs Monate befristet. Um die Massnahmen weiterführen zu können, haben Bundesrat und Parlament das Covid-19-Gesetz erarbeitet. Das Parlament hat das Gesetz Ende September im dringlichen Verfahren beschlossen und sofort in Kraft gesetzt. Es läuft Ende dieses Jahres aus.

Das Referendum gegen das Gesetz ergriffen hat der „Verein der Verfassungsfreunde“. Die Gegnerinnen und Gegner argumentieren, dass notrechtliche Kompetenzen des Bundesrates während der Pandemie nicht nachträglich legitimiert werden dürften. Weiter kritisieren die Verfassungsfreunde die schnelle Zulassung neuer Medikamente sowie die Aufforderung zur Impfung.

(text:sda/bild:unsplash)