8 April 2021

Oberried: Baubewilligung für 2. Bauetappe des Ferienresorts bewilligt

Am 7. April 2021 erteilte der Regierungsstatthalter Interlaken-Oberhasli der Lake Resort Interlaken AG Oberried die Baubewilligung für die zweite und abschliessende Bauetappe des Ferienresorts auf dem ehemaligen Hamberger Areal.

Die Baubewilligung für die Fertigerstellung des Resorts ergänzt die Bewilligung des Regierungsstatthalteramts vom 19. November 2013 für die erste Bauetappe. Diese umfasst den Bau von insgesamt 17 Gebäuden mit touristisch bewirtschafteten Appartements, einem Rezeptionsgebäude mit Hotelzimmern und Verkaufsläden und zwei Autoeinstellhallen.

Mit der zweiten und abschliessenden Bauetappe werden neben verschiedenen Betriebsgebäuden insbesondere auch der Neubau eines Seerestaurants, der Umbau und die Erweiterung der Moospinte zu einem Gastgewerbebetrieb sowie die Erstellung einer Anlage für Wellness und Spa mit Aussenpool bewilligt. Mit der Erteilung des Gesamtbauentscheids kommt ein langwieriges, äusserst komplexes, aus insgesamt 14 Teilbaugesuchen bestehendes Baubewilligungsverfahren zum Abschluss. Aufgrund der geänderten Vorstellungen des neuen Investors über die Ausgestaltung des Ferienresorts musste die Gemeinde Oberried die Überbauungsordnung Ferienresort Hamberger Areal während dem laufenden Baubewilligungsverfahren mehrfach anpassen. Um die Einhaltung der Vorgaben der Überbauungsordnung hinsichtlich Gestaltung sowie Orts- und Landschaftsschutz zu gewährleisten, war zudem bei verschiedenen Teilvorhaben ein
mehrstufiger Prozess mit Projektanpassungen unter Einbezug des Uferschutzverbands Thuner- und Brienzersee und des Berner Heimatschutzes erforderlich. Auf die beiden verbliebenen Einsprachen trat der Regierungsstatthalter nicht ein. Da die Einsprechenden in Ringgenberg bzw. Iseltwald wohnen sind sie vom Bauvorhaben nicht mehr als die Allgemeinheit betroffen und deshalb nicht zur Einsprache berechtigt. Gegen den Gesamtbauentscheid kann innert 30 Tagen Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern erhoben werden.

Parallel zur Bewilligung der zweiten Bauetappe des Ferienresorts erteilte der Regierungsstatthalter der Gemischten Gemeinde Oberried zudem die Baubewilligung für den im Bereich des Resorts vorgesehenen Teil des öffentlichen Uferwegs entlang des Brienzersees. Auch gegen dieses Bauvorhaben ging eine Einsprache ein, auf die mangels persönlicher Betroffenheit jedoch ebenfalls nicht eingetreten werden konnte.

(text:pd/bild:archiv)