13 Juni 2021

Oberhofen: Überbauungsordnung Barell-Gut abgelehnt

Der Souverän lehnt die Überbauungsordnung Barell-Gut mit 703-Nein zu 533-Ja Stimmen ab.

Mit der heutigen Abstimmung behält die alte Überbauungsordnung (UeO) ihre Gültigkeit und die Grundeigentümer können aufgrund dieser ein Baugesuch einreichen. Der Gemeinderat bedauert
es ausserordentlich das mit der Ablehnung auch die Verpflichtung zu günstigem Wohnraum obsolet wird, was zur Verjüngung der Gemeinde beigetragen hätte. Das nun doch eine Mehrheit der
Bevölkerung ein Nein in die Urne legte, erklärt sich der Gemeinderat mit einem weit verbreiteten Reflex: «Wenn es um Veränderungen geht, gibt es immer Ängste und Unsicherheiten.» Mit dem
nun vorliegenden Ergebnis gehen wir davon aus, dass die Grundeigentümer aufgrund der nun gültigen UeO aus dem Jahre 1992 weiterplanen und diese auch umsetzen.

Hingegen genehmigte die Stimmbevölkerung von Oberhofen den Verkauf des Turmhauses mit 913-Ja zu 341-Nein Stimmen.

Mit dem Entscheid ist der Weg frei für die Sanierung und den langfristigen Erhalt des Turmhauses. Wie in der Botschaft ausgeführt wurde, kann der Erlös nicht in den Steuerhaushalt gebucht
werden, sondern wird auf einem «Sperrkonto» deponiert. Der Gemeinderat wird zusammen mit der Turmhauskommission über die weitere Verwendung des Erlöses beraten.

(text:pd/bild:archiv)