13 Januar 2022

Neues Berner Steuermodell für Strassenfahrzeuge soll ökonomischer sein

Der Regierungsrat empfiehlt den Stimmberechtigten, die Änderung des Gesetzes über die Besteuerung der Strassenfahrzeuge anzunehmen. Mit dem neuen Gesetz werden leichte und schadstoffarme Fahrzeuge steuerlich begünstigt. Neben dem neuen Steuermodell wird die Motorfahrzeugsteuer um 40 Millionen Franken angehoben. Im gleichen Umfang sinken die Kantonssteuern für natürliche Personen. Der Kanton erzielt keine Mehreinnahmen, und die Gesamtsteuerbelastung erhöht sich nicht. Die Mittel aus der Motorfahrzeugsteuer werden vollumfänglich für Massnahmen im Strassenverkehr verwendet.

Am 13. Februar 2022 befinden die Stimmberechtigten im Kanton Bern über die Änderung des Gesetzes über die Besteuerung der Strassenfahrzeuge. Mit der Revision soll die Motorfahrzeugsteuer ökologischer ausgestaltet und ein Anreiz für den Umstieg auf umweltfreundliche Fahrzeuge geschaffen werden. «Die Vorlage ist politisch ausgewogen. Sie leistet nicht nur einen Beitrag im Kampf gegen den Klimawandel, sondern verbessert auch die Standortattraktivität des Kantons», sagte Sicherheitsdirektor Philippe Müller, der die Abstimmungsvorlage im Namen des Regierungsrates vorstellte, vor den Medien. Die Gesetzesänderung geht zurück auf eine Motion und wurde vom Grossen Rat am 16. Juni 2021 mit grosser Mehrheit angenommen. Gegen diesen Beschluss wurde das Referendum ergriffen.

Heute werden Fahrzeuge alleine nach ihrem Gewicht besteuert. Der Steuertarif nimmt sogar stufenweise ab, je schwerer das Fahrzeug ist. Das ist weder ökologisch sinnvoll noch verursachergerecht. Die neue Besteuerung für Personenwagen und Lieferwagen setzt sich je zur Hälfte aus einem Gewichtstarif und einem Tarif für den CO2-Ausstoss zusammen. Produziert ein Fahrzeug keine oder geringe CO2-Emissionen, fällt dieser Besteuerungsanteil gar nicht oder nur wenig ins Gewicht. Bei Motorrädern, Kleinmotorrädern sowie Leicht-, Klein- und dreirädrigen Motorfahrzeugen erfolgt die Besteuerung neu in einer Kombination aus Gesamtgewicht und Motorleistung. Das heisst: Leichte oder schadstoffarme Fahrzeuge werden mit der Gesetzesänderung steuerlich begünstigt, schwerere Fahrzeuge mit höherem Schadstoffausstoss hingegen stärker belastet. Damit ist das neue Steuermodell verursachergerecht und entspricht modernen Anforderungen.

Bei Lastwagen, Sattelschleppern, Anhängern, Arbeitsfahrzeugen und landwirtschaftlichen Motorfahrzeugen ändert sich nichts. Sie werden weiterhin nach den bisherigen Grundsätzen besteuert. Der Schwerverkehr entrichtet zudem die eidgenössische leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe. Lieferwagen unterliegen aufgrund ihrer gewerblichen Nutzung besonderen Regelungen. Sie werden in Zukunft zwar ebenfalls nach Gewicht und CO2-Ausstoss besteuert, allerdings nach tieferen Ansätzen. Damit nimmt die Vorlage gezielt Rücksicht auf das Gewerbe und vermeidet negative Auswirkungen auf den Wirtschaftsstandort. Oldtimer mit historischem Wert profitieren von einer steuerlichen Obergrenze. Fahrräder, Motorfahrräder und Fahrzeuge, die diesen gleichgestellt sind, sowie landwirtschaftliche Motoreinachser und landwirtschaftliche Anhänger bleiben wie bisher steuerfrei. Pistenfahrzeuge werden mit der Gesetzesänderung neu sogar von der Motorfahrzeugsteuer befreit.

Neben dem neuen Besteuerungsmodell wollen der Regierungsrat und eine deutliche Mehrheit des Grossen Rats die jährlichen Erträge aus der Motorfahrzeugsteuer um 40 Millionen Franken anheben. Damit käme die Steuer aktuell leicht über dem Mittelwert der Kantone zu liegen. Die Motorfahrzeugsteuern bleiben damit insgesamt moderat. Die Zweckbindung bei der Verwendung der Mittel wird nicht angetastet. Das heisst, die Einnahmen aus der Motorfahrzeugsteuer werden verbindlich für Massnahmen im und um den Strassenverkehr verwendet, also für den Strassenbau und -unterhalt, die Verkehrssicherheit, Umweltschutz- und Lärmschutzmassnahmen und Ähnliches. Davon profitieren letztlich alle Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer.

Die Revision bringt dem Kanton Bern insgesamt keine Mehreinnahmen ein. Denn im gleichen Umfang, wie die Erträge aus der Motorfahrzeugsteuer angehoben werden, werden die kantonalen Steuern für natürliche Personen sinken. Dies ist im Gesetz verbindlich festgeschrieben. Viele Autofahrerinnen und Autofahrer werden die Revision darum finanziell kaum spüren.

Mit der Entlastung der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler wird der Kanton Bern als attraktiver Wohn- und Arbeitsort gestärkt und seine Wettbewerbsfähigkeit erhöht. «Regierung und Grosser Rat haben ein zeitgemässes, ökologisch und ökonomisch sinnvolles Paket geschnürt», fasste Regierungsrat Philippe Müller die Gesetzesvorlage zusammen.

(text:pd/bild:unsplash)