21 Mai 2021

Nationalratskommission will Regeln für Zweitwohnungen lockern

Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrats (Urek-N) fordert mehr Flexibilität bei der Umsetzung des Zweitwohnungsgesetzes. Länger bestehende Wohnhäuser sollen einfacher erweitert, umgestaltet oder wiederaufgebaut werden können.

Die Zweitwohnungsinitiative wurde 2012 von Volk und Ständen angenommen. Sie beschränkt die Zahl der Ferienwohnungen und Häuser pro Gemeinde auf maximal zwanzig Prozent. Neun Jahre nach dem Urnengang erkennt eine Mehrheit der Urek-N Handlungsbedarf.

Wohnhäuser, die zum Zeitpunkt der Abstimmung bereits bestanden oder bewilligt waren, sollen in Gemeinden mit einem Zweitwohnungsanteil von über zwanzig Prozent flexibler modernisiert werden können. Das beschloss die Kommission mit 13 zu 10 Stimmen, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Sie gab einer entsprechenden parlamentarischen Initiative von Nationalrat Martin Candinas (Mitte/GR) Folge.

Heute können in Gemeinden mit einem Zweitwohnungsanteil von über zwanzig Prozent solche altrechtlichen Bauten nur beschränkt erneuert werden, wenn sie in der Art der Wohnnutzung frei bleiben sollen. Die Urek-N schlägt nun vor, dass die Eigentümerinnen und Eigentümer bei einer Erneuerung gleichzeitig die Hauptnutzfläche ihrer Bauten um dreissig Prozent erweitern und zusätzliche Wohnungen schaffen dürfen.

Zudem wäre neu eine Erweiterung auch bei einem Wiederaufbau zulässig. Und schliesslich soll der Standort für wiederaufgebaute Häuser innerhalb des Grundstückes frei gewählt werden dürfen.

Die Kommissionsmehrheit argumentiert, dass die „strengen Auflagen“ des Zweitwohnungsgesetzes Investitionen in bestehende Erstwohnungsbauten hemmten. Eine „massvolle“ Erweiterung sei gerade in Dörfern, die gegen Abwanderung kämpfen, wichtig.

Die vorgesehenen Erleichterungen seien mit dem Anliegen der Zweitwohnungsinitiative kompatibel, halten die Befürworter einer Lockerung fest. Es entstünden dadurch keine neuen Zweitwohnungen auf der grünen Wiese.

Ein Teil der Kommission sieht das anders und erachtet die aktuellen Erweiterungsmöglichkeiten als ausreichend, wie es in der Mitteilung heisst. Die geltenden Bestimmungen seien als Kompromiss zu verstehen, der einerseits den Zweitwohnungsartikel der Verfassung und damit den Volkswillen respektiere und andererseits möglichst viel Spielraum lasse.

Auch der Bundesrat beurteilt das Zweitwohnungsgesetz als „wirksam und zeitgemäss“, wie er vergangene Woche gestützt auf eine Analyse festhielt. In der Praxis habe sich bisher nicht bestätigen lassen, dass das Zweitwohnungsgesetz zu substanziellen wirtschaftlichen Schwierigkeiten geführt hat.

In zahlreichen Gemeinden des Alpenraums sei es aber zu einer deutlichen Segmentierung des Wohnimmobilienmarktes gekommen, schreibt der Bundesrat: Während Erstwohnungspreise gesunken seien, seien Zweitwohnungspreise leicht angestiegen.

(text:sda/bild:unsplash)