18 März 2021

Nationalrat heisst revidierte Strafprozessordnung gut

Der Nationalrat hat die revidierte Strafprozessordnung gutgeheissen. Im Gegensatz zum Bundesrat will er aber das Teilnahmerecht von Beschuldigten an Einvernahmen nicht einschränken.

Der Rat hiess die Vorlage am Donnerstag mit 139 zu 54 Stimmen und ohne Enthaltung gut. Die Nein-Stimmen kamen von der SVP.

Der Entscheid fiel nach mehrstündiger Beratung. An zahlreichen Artikeln der Vorlage hatte der Nationalrat gefeilt, über drei Dutzend Minderheits- und Einzelanträge hatten ihm vorgelegen.

Der Bundesrat hätte das Teilnahmerecht für Beschuldigte an Beweiserhebungen – etwa Einvernahmen von Zeugen oder weiteren im Verfahren beschuldigten Personen – einschränken wollen. Damit war der Nationalrat nicht einverstanden. Er sprach sich für die Beibehaltung des geltenden Rechts aus.

Auf Antrag der Mehrheit seiner Rechtskommission (RK-N) fügte der Nationalrat zudem das Prinzip der „justice restaurative“ oder restaurativen Gerechtigkeit in die Vorlage ein. Dieses sieht vor, dass sich beide Parteien in einem Strafverfahren auf ein Mediationsverfahren einigen können.

(text:sda/bild:pixabay)