13 September 2022

Nationalrat diskutiert erneut über Gefängnisstrafe für Raser

Das Parlament beschäftigt sich erneut mit der Frage, wie Raser bestraft werden sollen. Die Räte waren sich einig, dass diese nicht mehr zwingend ins Gefängnis sollen. Wegen eines drohenden Referendums prüfen sie nun einen Kompromiss. Der Nationalrat macht den Anfang.

Die Stiftung Roadcross Schweiz, die Betroffene von Verkehrsunfällen begleitet, hatte nach der Beratung des Strassenverkehrsgesetzes in der Sommersession mitgeteilt, dass sie das Referendum gegen die Vorlage ergreifen werde, falls das Parlament den neuen Raserartikel nicht noch einmal überdenken sollte.

Das Parlament hatte zuvor beschlossen, dass Raserinnen und Raser nicht mehr zwingend ins Gefängnis gehen müssen, sondern auch eine Geldstrafe möglich sein soll. Damit sollen die Gerichte einen grösseren Ermessensspielraum erhalten.

Die Drohung der Stiftung zeigte Wirkung: Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrats (KVF-N) schlug ihrem Rat vor, mit einer erneuten Beratung einen Kompromiss zu suchen. Mit diesem soll Raserinnen und Rasern nach wie vor mit der nötigen Härte begegnet und den Gerichten gleichzeitig mehr Ermessensspielraum verschafft werden.

Konkret schlägt die Kommission vor, dass ein Raserdelikt wie heute grundsätzlich mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr bestraft werden soll. Davon abgewichen werden könnte nur dann, wenn das Tempo aus „achtenswerten Gründen“ überschritten wurde oder wenn beim Täter oder der Täterin kein Eintrag im Strafregister wegen Verletzung von Verkehrsregeln vorliegt.

Zudem will die Kommission die Mindestdauer für einen Führerausweisentzug eines Rasers bei mindestens 24 Monaten belassen. Um bis zu zwölf Monate reduziert werden könnte die Sanktion nur dann, wenn die Mindestfreiheitsstrafe ebenfalls unterschritten würde. Diese Vorschläge diskutiert der Nationalrat am (heutigen) Dienstag. Am Donnerstag behandelt dann der Ständerat den Kompromiss.

(text:sda/bild:unsplash)