18 Juni 2021

Mürren: Schilthornbahn stellt Härtefallgesuch

Am Freitag, 18. Juni 2021 fand die Generalversammlung der Schilthornbahn AG statt. Aufgrund der bestehenden Corona-Massnahmen wurde die Versammlung auch in diesem Jahr ohne Aktionärinnen und Aktionäre im engen Kreis des Verwaltungsrats durchgeführt. Dies zum ersten Mal am neuen Sitz der Direktion in Stechelberg. Die Aktionärinnen und Aktionäre konnten ihre Stimmrechte vorgängig ausschliesslich über den von der Unternehmung bestimmten, unabhängigen Stimmrechtsvertreter ausüben. Die Teilnahme an der schriftlich geführten Generalversammlung betrug 69.4 Prozent der Aktien.Für die Funktion des Stimmrechtsvertreters hat sich Notar Adrian Glatthard, ein neutraler und mit der Materie vertrauter Jurist, verantwortet.

Der Verwaltungsrat prüfte im Rahmen des Risikomanagements die Einreichung eines Gesuchs zur Beantragung von Covid-19-Härtefallmassnahmen. Obwohl der Entscheid dazu im Kompetenzbereich des Verwaltungsrats liegt, tangiert der Bezug von Härtefallunterstützungen wegen des dreijährigen Verbots, Dividenden auszuschütten, die Vermögensrechte der Aktionärinnen und Aktionäre. Im Rahmen einer Konsultativabstimmung wurde daher vorab die Meinung der Generalversammlung eingeholt. Das entsprechende Gesuch wird nun eingereicht. Die Aktionärinnen und Aktionäre stimmten in der nicht bindenden Abstimmung der Einreichung des Härtefallentschädigungsgesuchs und dem damit verbundenen Verzicht auf Dividendenausschüttung in den Jahren 2022 – 2024 mit deutlich über 90 Prozent zu.

(text:pd/bild:beo)