2 Februar 2021

Motion gegen Diskriminierung in der Härtefallregelung eingereicht

Der Oberländer SVP-Grossrat Thomas Knutti hat eine Motion gegen die Diskriminierung in der Härtefallregelung im Kanton Bern eingereicht.

Seit längerem beschäftigt die ganze Schweiz die Frage: Welche Betriebe gehen als Härtefall durch und sollen dementsprechend von den Hilfegeldern profitieren können? Nun hat der Bundesrat vorgeschlagen, dass alle Betriebe, die wegen Corona-Verordnungen mehr als 40 Tage ihren Betrieb einstellen mussten und die mehr als 50’000 Franken Umsatz machen als Härtefall durchgehen sollen. Ein Vorschlag, den Thomas Knutti als vernünftig taxiert.

Was ihm jedoch überhaupt nicht zusagt ist, dass der Kanton Bern jetzt selbsständig diese Regelung für sich etwas anpassen will. Und zwar will er nur Firmen, die mindestens 100’000 Franken Umsatz machen als Härtefall durchgehen lassen. „Unverständlich“, wie Thomas Knutti findet. Er verlangt, dass der Kanton Bern genau gleich wie auch andere Kanton, wie zum Beispiel der Kanton Graubünden den Vorschlag des Bundesrates 1:1 übernimmt.

Seine Gedanken sind da vor allem bei Betrieben, die als Nebenerwerb geführt werden. Zum Beispiel die eher kleineren Skirestaurants. Diese sollte man nicht sterben lassen, sie hätten ebenso Fixkosten wie die grösseren Betriebe, die momentan nur sehr schwer gedeckt werden können. Dazu kommt, dass der Bund diese Gelder schon gesprochen hat, für den Kanton gibt es deswegen keine Mehrkosten, wenn er die Grenze bei 50’000 Franken belassen würde. Klar, dieses Geld komme aus dem Topf der Steuergelder, aber der Bund hat dieses Geld bereits gesprochen.