29 Januar 2021

Mitholz: Ein Maulkorb im Umweltskandal wäre nicht unüblich

Gestern klagte die Blausee AG, man wolle ihr im mutmasslichen Umweltskandal um das illegale Deponieren von kontaminierten Material im Steinbruch bei Mitholz einen Maulkorb verpassen. Die Anwälte der beschuldigten Vigier AG hätten einen entsprechenden Antrag gestellt, schreibt die Blausee AG. Ihr soll verboten werden, über Tatsachen und Sachverhalte im laufenden Strafverfahren mit Dritten, namentlich den Medien, zu sprechen. Das sei eigentlich nichts ungewöhliches, erklärt Jonas Weber, Strafrechtsprofessor an der Universität Bern. Das grosse Interesse der Öffentlichkeit sei zwar nachzuvollziehen, dennoch handle es sich um ein Strafverfahren. Und laufende Vorverfahren, also wenn die Staatsanwaltschaft ermittelt, seien eigentlich nie öffentlich. Es sei also durchaus üblich, dass nichts, was im laufenden Verfahren zum Vorschein kommt, vor der Hauptversammlung an die Öffentlichkeit darf. Darum sei schon davon auszugehen, dass die betroffenen Parteien im Umweltskandal bis zur Hauptverhandlung zum Stillschweigen verpflichtet werden. Das dürfte dann auch länger andauern – bis der Fall zur Hauptverhandlung kommt, könnte es noch mehrere Jahre dauern.