8 September 2021

Mexiko hält Kriminalisierung von Abtreibungen für verfassungswidrig

Mexikos Oberster Gerichtshof hat die Kriminalisierung von Abtreibungen für verfassungswidrig erklärt. „Das ist ein weiterer Schritt im historischen Kampf für die Gleichberechtigung von Frauen, die Würde und die volle Ausübung ihrer Rechte“, sagte der Präsident des Gerichts, Arturo Zaldívar, am Dienstag.

Bislang waren Abtreibungen in dem konservativen lateinamerikanischen Land nur in Mexiko-Stadt und den Bundesstaaten Oaxaca, Veracruz und Hidalgo bis zur zwölften Schwangerschaftswoche zulässig. In allen anderen Bundesstaaten war ein Schwangerschaftsabbruch nur im Fall einer Vergewaltigung legal.

Das Urteil des Obersten Gerichtshofs bezog sich auf eine Verfassungsbeschwerde im nordmexikanischen Bundesstaat Coahuila, in dem Frauen bei einer Abtreibung bis zu drei Jahre Haft drohen. Allerdings stellt die Gerichtsentscheidung einen Präzedenzfall dar und wirkt sich damit auf sämtliche Bundesstaaten aus.

Die Frauenrechtsorganisation GIRE bezeichnete das einstimmige Urteil als historisch. Heimliche Abtreibungen sind die vierthäufigste Todesursache bei Müttern in Mexiko. Abtreibungen sind in vielen lateinamerikanischen Staaten umstritten. In El Salvador, Honduras, Nicaragua, der Dominikanischen Republik und Haiti sind Schwangerschaftsabbrüche verboten, in vielen anderen Staaten nur nach Vergewaltigungen oder aus gesundheitlichen Gründen erlaubt.

(text:sda/bild:unsplash)