Meiringen: Niederlage für Fluglärmgegner
Die Lärmbelastung und Schadstoffimmissionen durch die Flugbewegungen der Kampfjets im Gebiet Meiringen BE und Umgebung sind innerhalb des gesetzlichen Rahmens. Das Bundesverwaltungsgericht hat deshalb eine Beschwerde der Stiftung "Giessbach dem Schweizervolk" und weiterer Lärmgegner abgewiesen.
(Mehr dazu im Freitag-Info ab 12:00)