6 März 2021

Matten: Beschwerde gegen Baureglement

In Matten wehren sich Bürger mit Einsprachen und Beschwerde gegen die Änderungen vom Baureglement.

An der Urnenabstimmung vom 20. Dezember 2020 haben die Stimmberechtigten den Anträgen des Gemeinderates betreffend Anpassung des Gemeindebaureglements zugestimmt. Gegen den Beschluss wurde bei der zuständigen kantonalen Stelle fristgerecht eine Stimmrechtsbeschwerde eingereicht. Vor der Urnenabstimmung erfolgte ebenfalls eine Beschwerde gegen den Botschaftstext und zu den vorgesehenen Änderungen sind eine Einsprache gegen das Paket 1 (Anpassung an die Begriffe und Messweisen im Bauwesen), zwei Einsprachen gegen das Paket 2 (Teilrevision gewerbliche Beherbergung) und eine Einsprache gegen das Paket 3 (Teilrevision sanfte Verdichtung) hängig.

Zuständig für die Behandlung der Beschwerden und der hängigen Einsprachen ist das kantonale Amt für Gemeinden und Raumordnung. Bis zum definitiven Entscheid gelten die bisherigen Bestimmungen.

(MM)