9 Juni 2021

Abgewiesene Asylsuchende – Lehrabschluss nicht immer möglich

Das Verwaltungsgericht bestätigt den beschränkten Spielraum des Kantons in Sachen Lehrabschlüsse von rechtskräftig abgewiesenen Asylsuchenden.
Eine Mehrheit des Grossen Rates wünschte, dass nach mehrjährigem Asylverfahren rechtskräftig weggewiesene Personen eine begonnene Lehre abschliessen können – allerdings unter Beachtung der bundesrechtlichen Voraussetzungen.
Dies führte zu einer gesetzlichen Regelung, wonach die kantonale Migrationsbehörde entsprechende Gesuche an den Bund stellen solle.
Ein neues Urteil des Verwaltungsgerichts zeigt, dass der Spielraum des Kantons in diesem Bereich gering ist und die bernische Gesetzesregelung den betroffenen Personen kaum Vorteile bringt.
Damit sei das Thema abgeschlossen, sagt Regierungsrat Philippe Müller auf Anfrage.
Es gibt allerdings bereits wieder andere Vorstösse auch auf nationaler Ebene, die das Thema wieder aufs Tapet bringen wollen.

(text:pd/bild:beo)