16 Juni 2021

Lauterbrunnen: Gemeinderat reagiert auf den Disput übers Alphornspielen

Ein passionierter Volksmusiker hat am Sonntag, 16. Mai 2021, um ca. 17.00 Uhr, im Gässli in Lauterbrunnensein Alphorn gespielt. Eine Nachbarin hatte an diesem Folklorespiel keinen Gefallen gefunden und bei der Polizei Anzeige erstattet.
In der Folge hat die Kantonspolizei den Alphornspieler auf die geltende Regelung im Polizeireglement der Gemeinde Lauterbrunnen hingewiesen. Darin sei explizit erwähnt, dass an Sonntagen und allgemeinen Feiertagen das Musizieren verboten sei, wenn die Nachbarschaft gestört wird.
Es ist für den Gemeinderat unbestritten, dass ein Verbot fürs „normale“ Musizieren und Singen im Freien nicht im Sinne der Gemeinde ist. Deshalb hat der Gemeinderat auf Antrag der Sicherheitskommission eine Anpassung des Polizeireglements beschlossen.
Der Gemeindeversammlung wird somit im kommenden Herbst eine entsprechende Anpassung des Polizeireglements zum Beschluss vorgelegt, die dann frühestens per 1. Januar 2022 in Kraft treten kann. Bis dahin gilt die aktuelle Einschränkung.

(text:pd/bild:beo)