News BeO-Gesellschaft ,
10. September 2020, 09:59 Uhr
Lauterbrunnen: Beschwerde gegen einen Beschluss der Gemeindeversammlung
Die Gemeindeversammlung hat am 20. Juli 2020 eine Anpassung des Gebührenreglements be-schlossen. Diese Änderung sieht vor, dass künftig für Fahrten auf Forststrassen, gemäss Waldstras-senplan, eine Gebühr von 70 Rappen pro Tonne und Kilometer bezahlt werden muss. Mit diesen Einnahmen soll der übermässige Unterhalt, der durch schwere Transporte entsteht, mitfinanziert werden. Gegen diesen Beschluss hat ein Bürger beim Regierungsstatthalter Beschwerde erhoben. Bis über die Beschwerde rechtskräftig entschieden ist, können die von der Gemeindeversammlung beschlossenen Anpassungen im Gebührenreglement nicht umgesetzt werden.