
Kommission spricht sich für Stimmrechtsalter 16 aus
Die Kommission für Staatspolitik und Aussenbeziehungen hat die Vorlage zur Einführung des Stimmrechtsalters 16 im Kanton Bern für die erste Lesung im Grossen Rat vorberaten. Auf Kantons- und Gemeindeebene soll das Stimmrechtsalter 16 eingeführt werden. Die SAK empfiehlt dem Grossen Rat mit 8 zu 7 Stimmen bei einer Enthaltung, die Vorlage ohne Änderungen anzunehmen.
Das passive Wahlrecht soll hingegen weiterhin ab 18 Jahren gelten. Das heisst: Für eine Wahl kandidieren dürfte man auch weiterhin erst ab 18 Jahren.
Die Kommissionsmehrheit unterstützt das Stimmrecht ab 16 Jahren ausdrücklich und erwartet dadurch einen Mehrwert für die Demokratie. Mit der Senkung des Stimmrechtsalters soll das Angebot geschaffen werden, dass sich politisch Interessierte schon früh beteiligen können. Schliesslich seien es gerade junge Menschen, welche eine lange Zeit von heutigen Entscheiden betroffen seieb, weshalb sie auch möglichst früh mitreden können sollten, erklärt Kommissionsmitglied und Grossrätin Karin Fisli gegenüber Radio BeO. Die Ausübung der politischen Rechte könnte so zudem an die politische Bildung in der Volksschule anknüpfen. Dadurch könnten die Jugendlichen besser motiviert werden, ihre politischen Rechte zu nutzen.
Eine starke Kommissionsminderheit lehnt hingegen das Stimmrechtsalter 16 ab. Sie vertritt die Auffassung, dass die politische und die zivile Mündigkeit nicht auseinanderklaffen sollten. Zudem würden bei einer Senkung des aktiven Stimm- und Wahlrechts auf 16 Jahre auf Kantons- und Gemeindeebene im Bereich der politischen Rechte zu viele verschiedene Altersgrenzen gelten. Die Minderheit geht auch davon aus, dass nur sehr wenige Jugendliche ihre politischen Rechte ab 16 Jahren nutzen würden. Darüber hinaus hätte die Änderung bei den Gemeinden organisatorische Mehraufwände zur Folge.
Die Vorlage geht auf eine Motion zurück, welche der Grosse Rat in der Frühlingssession 2020 überwiesen hat. Der damalige Motionär zum Stimmrechtsalter 16 und Grossrat Hasim Sancar zeigt sich zufrieden mit dem Resultat, auch wenn er mehr Unterstützung erwartet habe, wie er gegenüber Radio BeO erklärt. Auch für die kommende Abstimmung im Grossen Rat zeigt er sich zuversichtlich.
Der Grosse Rat befasst sich in der Herbstsession 2021 mit beiden Vorlagen in erster Lesung. Letztendlich entscheidet jedoch die Stimmbevölkerung des Kantons Bern, da für die Umsetzung beider Vorlagen eine Änderung der Kantonsverfassung notwendig ist.
(text:pd&chl/bild:unsplash)