9 November 2022

Kirchgemeinde Thun-Strättligen droht Zwangsverwaltung

Geschlossen tritt der Kirchgemeinderat Thun-Strättligen per Ende Jahr 2022 zurück. Ein Statement mit Folgen. „Differenzen in der Gemeindeleitung aber auch in der Zusammenarbeit mit der Gesamtkirchgemeinde Thun hat uns zu dieser Entscheidung geführt.“ so Oliver Jaggi, zuständig fürs Ressort Kommunikation im Strättliger Kirchgemeinderat.

Der Kirchgemeinde droht nun eine Zwangsverwaltung. Denn eigentlich hätten bei der Kirchgemeindeversammlung vom 9.11.22 Neuwahlen stattfinden sollen. Ohne Kandidatinnen oder Kandidaten kann aber keine Wahl stattfinden. Diese könnten jetzt noch bis Ende Jahr gefunden werden. Falls dies nicht möglich ist, muss der aktuelle Kirchgemeinderat beim Thuner Regierungsstatthalteramt eine Zwangsverwaltung beantragen. „Das war nie die Absicht, angesicht der aktuellen Lage aber eine gute Übergangslösung.“ so Jaggi.

So hat die Kirchgemeinde Thun-Strättligen genug Zeit, einen neuen Rat zu wählen. Unterdessen werden die Geschäfte wie gewohnt weitergehen.

(text:jae/bild:beo)