1 Juli 2021

Kinder mit Schutzbedarf werden effizienter aus einer Hand unterstützt

Der Kanton Bern will Kinder und Jugendliche mit besonderem Förder- und Schutzbedarf künftig effizienter und aus einer Hand unterstützen. Das ist das Ziel des neuen Gesetzes über die Leistungen für Kinder mit besonderem Förder- und Schutzbedarf (KFSG), das der Grosse Rat am 3. Dezember 2020 verabschiedet hat. Mit zwei Verordnungen regelt der Regierungsrat nun die Steuerung und Finanzierung der Leistungen sowie die Bewilligung und Aufsicht über die Angebote. Das neue Recht tritt am 1. Januar 2022 in Kraft.

Neu erhalten alle Pflegeeltern ihre Abgeltung direkt durch den Kanton. Dieser übernimmt auch die Abrechnung der Sozialversicherungsbeiträge. Schliesslich wird auch die Kostenbeteiligung der Eltern oder anderer unterhaltspflichtiger Personen einheitlich geregelt. Die führe dazu, dass die Finanzierung Fairer und Transparenter wird, erklärt die zuständige Regierungsrätin, Evi Allemann, gegenüber Radio BeO.

Die Verantwortung wird von derzeit vier Direktionen allein der Direktion für Inneres und Justiz übertragen. Mit der neuen Angebotssteuerung würden die Kinder und Jugendliche mit besonderem Förder- und Schutzbedarf künftig noch besser unterstützt, so Evi Allemann. Aktuell gäbe es an gewissen Orten zu wenig Pflegefamilien oder Institutionen. Durch die neue Organisation würden die Angebotslücken besser erkannt und geschlossen werden können.

Gesetz und Verordnungen treten am 1. Januar 2022 in Kraft.

(text:pd&chl/bild:unsplash)