16 April 2021

Kantonsregierung präzisiert Corona-Regeln

Nach den am 14. April 2021 vom Bundesrat beschlossenen Lockerungen der Corona-Massnahmen hat der Regierungsrat die kantonale Covid-19 Verordnung soweit wie nötig angepasst. Weil die Gastronomiebetriebe ihre Aussenbereiche ab Montag öffnen dürfen, hat er die entsprechenden Regelungen präzisiert. Die kantonalen Regelungen für den Sport- und den Kunstunterricht hat er aufgehoben. Das Tragen von Masken an den Schulen ab der 5. Klasse bleibt vorläufig obligatorisch. An politischen und zivilgesellschaftlichen Kundgebungen dürfen neu statt 15 maximal 100 Personen teilnehmen. Angesichts der epidemiologischen Lage ruft der Regierungsrat die Bevölkerung dazu auf, die Hygiene- und Distanzregeln weiterhin strikt einzuhalten und sich regelmässig testen zu lassen.

Regeln für die Gastronomie angepasst

Weil die Gastronomie ihre Terrassen wieder öffnen darf, hat der Regierungsrat die Bestimmungen für die Restaurationsbetriebe per 19. April 2021 wieder in Kraft gesetzt. Diese umfassen insbesondere die Erhebung der Kontaktdaten. Der Regierungsrat nimmt jedoch zwei Anpassungen vor: Angesichts der bundesrätlichen Lockerungen bei den Veranstaltungen sowie der zunehmenden Regelungsdichte des Bundesrechts hebt er die Beschränkung der Gäste in Restaurationsbetrieben auf 50 Personen auf. Schliesslich dürfen als Folge der Öffnung der Aussenbereiche von Gastronomiebetrieben auch an Märkten wieder Speisen und Getränke zur Konsumation vor Ort angeboten werden.

Politische Kundgebungen mit bis zu 100 Personen

Mitte Dezember 2020 hat der Regierungsrat die zulässige Anzahl von Personen an politischen und zivilgesellschaftlichen Kundgebungen auf 15 Personen beschränkt, um die Bevölkerung vor den negativen Folgen einer Verbreitung des Coronavirus zu schützen. Der Bundesrat hält weiterhin an der Obergrenze von 15 Personen bei Menschenansammlungen im öffentlichen Raum fest. Hingegen hat er eine Lockerung für Veranstaltungen vor Publikum beschlossen: Neu dürfen sich dafür in Aussenbereichen bis zu 100 Personen versammeln. Allerdings gelten dabei strenge Vorgaben, insbesondere eine Sitzpflicht sowie ein Konsumationsverbot.

Die Kundgebungsfreiheit ist ein wichtiges Grundrecht. Deshalb hat der der Regierungsrat in Anlehnung an die Regelung des Bundesrats für Veranstaltungen im Aussenbereich vor Publikum beschlossen, eine höhere Zahl von Teilnehmerinnen und Teilnehmern zuzulassen. An politischen und zivilgesellschaftlichen Kundgebungen dürfen neu maximal 100 statt wie bisher 15 Personen teilnehmen. Bei Kundgebungen gilt weiterhin die Maskentragpflicht.

Kantonale Massnahmen für den Sport und Kunstunterricht werden aufgehoben

Der Regierungsrat hat die kantonalen Massnahmen für den Sport- und Kunstunterricht aus der Covid-19 Verordnung gestrichen. Weil der Bund mit dem ersten Lockerungsschritt die Einschränkungen im Sport- und Kunstunterricht für unter 20-Jährige aufgehoben hat, können die spezifischen kantonalen Regelungen für den Sport- und Kunstunterricht aufgehoben werden.

Das Tragen von Masken in den Schulen ab der 5. Klasse bleibt bis auf weiteres obligatorisch. Der Regierungsrat analysiert die Situation sorgfältig. Er hofft, diese Maßnahme lockern zu können, sobald es die Umstände erlauben. Die Einführung von Tests in den Schulen wird in dieser Hinsicht massgebend sein.

(text:pd/bild:beo)