21 September 2022

Kantonspolizei: Beweissicherungskameras in ordentlichen Betrieb überführt

Der Pilotversuch mit den Beweissicherungskameras, die am Körper getragen werden, war im August 2021 gestartet worden. Gestützt auf die Erfahrungen hat die Kantonspolizei Bern entschieden, den Einsatz der Beweissicherungskameras in unveränderter Form in den ordentlichen Betrieb zu überführen. Die 32 beschafften Kameras werden demnach weiterhin durch die sicherheitspolizeilichen Schwerpunktelemente im ganzen Kanton getragen. Die Beweissicherungskameras werden insbesondere dort eingesetzt, wo die Gefahr der Begehung von Straftaten erhöht ist. Zudem können sie künftig auch bei Ordnungsdiensteinsätzen zum Einsatz kommen.

Allfällige Aufnahmen sollen die Dokumentation von Straftaten unterstützen. Bildmaterial stellt in diesem Zusammenhang ein Teilelement der Ermittlungen dar. So setzt die Kantonspolizei Bern im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen bereits seit Jahren Kameras zur Beweissicherung ein. Der Zweck der Beweissicherungskameras war demnach nicht neu, wohl aber das Tragen der Kameras am Körper, das den Polizistinnen und Polizisten mehr Bewegungsfreiheit erlaubt.

(text:pd/bild:zvg/kantonpolizei bern)