Kanton: Wegweisung von Fahrenden soll möglich werden – nur wenn ein Transitplatz vorhanden ist
Die Sicherheitskommission des Kantonsparlaments hat das Polizeigesetz für die zweite Lesung vorberaten und dabei die Vollstreckungsnorm für die Wegweisung von illegal campierenden konkretisiert. Die Kantonspolizei soll betroffene Gelände nach 24 Stunden räumen dürfen – aber nur wenn ein Transitplatz zur Verfügung steht.
(Mehr dazu im Donnerstag-Info ab 16:00 Uhr)