28 Mai 2021

Kanton: Regierung soll in Notfällen bei BKW oder BLS eingreifen

Die Berner Regierung trägt für Unternehmen, die mehrheitlich dem Kanton gehören, die politische Verantwortung und muss im Notfall durchgreifen. Zu diesem Schluss kommt ein Gutachten der Geschäftsprüfungskommission des Grossen Rates (GPK).

Mit dem juristischen Gutachten bei Staats- und Verwaltungsrechtsprofessor Markus Müller der Universität Bern wollte die GPK abklären lassen, wie weit die Aufsicht und Oberaufsicht von Regierung und Parlament geht. Die GPK habe immer wieder zu hören bekommen, die Einflussmöglichkeit der Regierung auf privatrechtliche Aktiengesellschaften sei aufgrund des Obligationenrechts und der damit einhergehenden Unternehmensautonomie beschränkt, schreibt die Kommission in einer Mitteilung vom Freitag.
Laut dem Gutachten hat der Regierungsrat den vom Gesetzgeber für die Unternehmen eingeräumten Handlungsspielraum zu respektieren und sich nicht ohne Not in die strategische und operative Unternehmensführung einzumischen.
Doch auch wenn die Rückbindung an die politischen Entscheidungsträger mit einer Auslagerung in eine Aktiengesellschaft gelockert sei, sei sie nicht völlig gelöst. Der Regierungsrat sei und bleibe für seine Unternehmen politisch letztverantwortlich.

Bestehe die Gefahr, dass ein Unternehmen das Gemeinwohl aus den Augen verliere, sei ein Durchgreifen des Regierungsrates nicht nur erlaubt, «sondern sogar geboten». Die GPK, die in der Vergangenheit die «zu passive Rolle» der Regierung etwa bei der Aufsicht über die BKW AG kritisiert hatte, sieht sich durch das Gutachten in ihrer Einschätzung bestätigt. Man erwarte vom Regierungsrat, dass er die Erkenntnisse des Gutachtens nutze, um die Aufsicht entsprechend zu stärken, schreibt die GPK.

(text:sda/bild:beo)