Kanton: Neue Gesetze gelten ab 1. Januar
Ab dem 1. Januar gelten im Kanton Bern zum Teil neue Gesetze. So ist das Kaminfegermonopol aufgehoben und Hausbesitzer stehen verstärkt in der Pflicht, rechtzeitig einen Kaminfeger zu engagieren.
Neu müssen die Berner Spitäler auch die Löhne ihrer Chefärztinnen und Chefärzte melden und somit transparent machen. Neu gibt es in den Spitälern des Kantons Bern auch die Möglichkeit einer vertraulichen Geburt. Die Spitäler werden dafür Massnahmen ergreiffen, damit das soziale Umfeld der schwangeren Frau keine Kenntnis von der Geburt bekommt.
Auch bei der Quellensteuer gibt es eine Änderung. Neu können quellenbesteuerte Erwerbstätige mit Wohnsitz im Ausland, die mehr als 90 Prozent ihres Lohnes in der Schweiz erzielen, nachträglich eine ordentliche Vernalagung verlangen.